
DocuSign ist FES. Swiss Trust Layer ist QES. Der Unterschied bestimmt, ob Ihr Vertrag vor Gericht Bestand hat.
Wenn ein Unternehmen sein Produkt als rechtsgultig oder eIDAS-konform beschreibt, kann das drei sehr unterschiedliche rechtliche Realitaten bedeuten. Es kommt darauf an, welchen Signaturtyp Sie verwenden.
Eine FES nach eIDAS Art. 26 muss: (a) eindeutig mit dem Unterzeichner verbunden sein; (b) die Identifizierung des Unterzeichners ermoglichen; (c) mit Daten unter der alleinigen Kontrolle des Unterzeichners erstellt sein; (d) so mit den signierten Daten verbunden sein, dass Anderungen erkennbar sind. DocuSign Standard erfullt diese vier Bedingungen. Eine FES tragt jedoch keine gesetzliche Vermutung einer handschriftlichen Unterschrift. Im Streitfall muss der Verwender Zusatzbeweise liefern.
Eine QES erfullt alle vier FES-Anforderungen plus zwei weitere: Sie wird mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit (QSEE) erstellt und basiert auf einem qualifizierten Zertifikat eines auf der EU-Vertrauensliste eingetragenen VTSD. Gemaß eIDAS Art. 25(2) hat die QES die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. In der Schweiz gilt ZertES Art. 11 entsprechend. Die Beweislast kehrt sich um: Der Angreifer muss die Unguiltigkeit der QES beweisen.
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