Im Herbst 2024 reichte ein siebenköpfiges Architekturbüro in Basel einen Wettbewerbsbeitrag für ein gemischt genutztes Gebäude im Kanton Aargau ein. Ihr Konzept basierte auf einer markanten Schnittlogik, die sie über drei Jahre Wohnbauprojekte entwickelt hatten. Sie schafften es auf die Longlist. Sechs Monate später enthielt ein Shortlist-Projekt eines grösseren Zürcher Büros eine Massenentwicklungsstrategie, die ihrer Schnittlogik in drei von vier Gebäudetypen eng folgte. Das Basler Büro hatte keinen versiegelten Nachweis darüber, wann ihr Entwurf erstellt worden war. Ihre Anwälte sagten ihnen dasselbe: Ohne einen zertifizierten Zeitstempel, der dem konkurrierenden Entwurf vorausgeht, ist es Ihr Wort gegen ihres.
Architektururheberrecht schützt den Ausdruck, nicht Ideen, und der Nachweis, dass der Ausdruck dem Entwurf eines Mitbewerbers vorausging, erfordert datierte Dokumentation, die Metadaten allein nicht liefern können. So sieht angemessener Schutz aus und warum er jetzt wichtig ist.