Im September 2024 reichte ein Zürcher Architekturbüro einen Wettbewerbsbeitrag für ein gemischt genutztes Projekt im Kanton Zug ein. Drei Monate nach dem Scheitern im Wettbewerb entdeckte der Inhaber des Büros einen Baugesuch des Projektarchitekten des Gewinnereintrags, der inzwischen als Einzelunternehmer tätig war, das räumliche Logiken und parametrische Zusammenhänge enthielt, die das Büro über zwei Jahre entwickelt hatte. Das BIM-Modell war während der Wettbewerbskoordination digital geteilt worden. Das Büro hatte keine versiegelte Versionskette. Die Frage, ob das Konzept nachweislich früher als das des anderen existiert hatte, konnte nicht eindeutig beantwortet werden.
Dieser Fall kam nicht vor Gericht. Er kostete das Büro neun Monate Ablenkung, eine abgebrochene Projektpartnerschaft und CHF 45.000 für die juristische Vorabprüfung, bevor die Parteien eine verhandelte Lösung erzielten. Das Büro konnte nicht beweisen, was es in der erforderlichen Form zum erforderlichen Zeitpunkt erstellt hatte.