
Das Gesetz besagt, dass Ihr Urheberrecht ab dem Moment der Schöpfung existiert. Die Realität von 2026 ist weitaus gefährlicher — und hier erfahren Sie warum.
Im März 2025 lieferte eine UX-Agentur aus Basel eine vollständige Markenidentität an ein Series-A-Startup, bevor der Vertrag gegengezeichnet worden war. Zwei Wochen später beanspruchte der neue In-house-Designer des Startups die Arbeit als seine eigene. Die Agentur hatte Dropbox-Ordner mit Dateidaten, die sie für ausreichend hielt. Das waren sie nicht. Datei-Zeitstempel lassen sich leicht manipulieren. E-Mail-Header können gefälscht werden. Die Anwälte des Startups hatten eine Frage: Beweisen Sie, dass Sie das zuerst erstellt haben. Die Agentur hatte keine Antwort, die dem erforderlichen Beweisstandard genügte.
Dieser Rechtsstreit kostete die Agentur CHF 38.000 an Anwaltskosten, bevor ein Vergleich erzielt wurde, ein Vergleich, der nicht widerspiegelte, was tatsächlich geschehen war, sondern nur das, was dokumentiert werden konnte. Die Agentur hatte die Arbeit erstellt. Sie konnte es nicht in einer Weise beweisen, die die Beweislast auf die andere Seite verlagert hätte.
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