Im April 2025 erhielt das Qualitaetssicherungsteam eines mittelgrossen Kantonsspitals in Basel eine Meldung von der Betrugsinvestigationseinheit einer Krankenversicherung. Ein Vorautorisierungsdokument in der Akte des Versicherers schien von der Version im elektronischen Krankenaktensystem des Spitals abzuweichen. Keine der beiden Versionen trug eine kryptografische Versiegelung. Das Spital druckte seinen EHR-Eintrag aus. Der Versicherer legte seine empfangene Kopie vor. Ohne einen unabhaengigen externen Referenzpunkt konnte keine der Parteien beweisen, welche Version die urspruengliche war. Der Streit gelangte an die Zivilkammer des Kantonsgerichts.
Die Faelschung medizinischer Unterlagen gehoert zu den folgenreichsten und am meisten unter dem Radar bleibenden Formen des Dokumentenbetrugs in Europa. Im Gegensatz zum Finanzbetrug, der in Bankensystemen Pruefspuren hinterlaesst, bleibt Betrug bei Krankenakten oft unentdeckt, bis ein klinischer Fehler zutage tritt, eine Versicherungsuntersuchung beginnt oder eine Strafanzeige erstattet wird. Das European Healthcare Fraud and Corruption Network schaetzt, dass Betrug im Gesundheitswesen zwischen 3 und 8 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben in den EU-Mitgliedstaaten ausmacht, wobei die Urkundenfaelschung der zentrale Ermoeglungsmechanismus ist.