Im November 2024 reichte die Dokumentenabteilung eines Zuricher Lehrkrankenhauses eine Patientenentlassungszusammenfassung bei einem Schweizer Krankenversicherer als Teil eines strittigen Behandlungsanspruchs ein. Die Betrugseinheit des Versicherers markierte das PDF: Der klinische Verlauf stimmte nicht mit dem in der Datei eingebetteten Erstellungsdatum uberein. Das IT-Team des Krankenhauses konnte nicht nachweisen, dass das Dokument nach der Fertigstellung nicht verandert worden war. Interne Prufprotokolle waren bei einer routinemassigen Systemmigration uberschrieben worden. Drei Monate rechtlicher Korrespondenz folgten. Ohne einen qualifizierten Zeitstempel, der zum Zeitpunkt der Dokumentenerstellung verankert war, hatte das Krankenhaus keinen unabhangigen Nachweis der Authentizitat.
Urkundenfälschungen im Gesundheitswesen sind kein marginales Problem. Sie sind ein systemisches. Gefälschte Arztzeugnisse, rückdatierte Entlassungsberichte, manipulierte Laborbefunde und gefälschte Vorabgenehmigungen von Versicherungen sind in der medizinischen Fachliteratur, in Versicherungsberichten und in Strafverfahren in ganz Europa und weltweit dokumentiert. KI-Werkzeuge haben die technische Hurde für hochwertige Dokumentenfälschungen erheblich gesenkt. Die einzige skalierbare Losung ist der kryptografische Nachweis der Dokumentenauthentizitat, der an der Quelle zum Zeitpunkt der Erstellung angewendet wird.