Im September 2024 erhielt das Compliance-Team eines Basler Universittsklinikums eine strittige Unfallversicherungsanforderung. Die vorliegende Austrittszusammenfassung zeigte ein Erstellungsdatum, das mit dem behaupteten Arbeitsunfahigkeitszeitraum des Mitarbeiters ubereinstimmte. Die PDF-Metadaten erzahlten eine andere Geschichte: Die Datei war drei Tage nach dem angegebenen Austrittsdatum bearbeitet worden. Die verantwortliche Person fur das Aktenwesen verfugte uber keine versiegelte Version, keinen qualifizierten Zeitstempel und keine Moglichkeit, das korrekte Datum nachzuweisen. Die Betrugseinheit des Versicherers leitete eine formelle Untersuchung ein. Solche Streitigkeiten in der Schweiz kosten regelmasig CHF 150'000 oder mehr an Rechts- und Schiedskosten.
Die grundlegende Schwachstelle ist in jedem Fall dieselbe: Papier- und PDF-Dokumente sind von Natur aus nicht uberprubar. Ein auf einem Dokument gedrucktes Datum beweist nichts daruber, wann das Dokument tatsachlich erstellt wurde. Eine Unterschrift beweist nicht, ob das Dokument nach der Unterzeichnung verandert wurde.