Im Januar 2025 unterzeichnete der CTO eines Genfer Medtech-Startups eine IP-Abtretungsvereinbarung, die drei Jahre proprietaere Algorithmenentwicklung abdeckte. Die Gegenpartei verwendete das Standardprodukt von DocuSign, das eine fortgeschrittene elektronische Signatur einsetzt. Sechs Monate nach der Lieferung bestritt der Vorstand der Gegenpartei, dass die Vereinbarung das Eigentum an der Kerncodebasis uebertragen habe. Nach Schweizer Recht lag die Beweislast beim Startup. Die folgenden Auseinandersetzungen kosteten CHF 210.000 an Schiedsgebuehren und neun Monate rechtlicher Verfahren.
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der rechtliche Goldstandard fuer die elektronische Unterzeichnung nach Schweizer Recht. Gemaess ZertES SR 943.03 und der ergaenzenden eIDAS-Verordnung hat eine QES dieselbe Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und bietet in manchen Kontexten einen staerkeren Beweiswert. Dieser Leitfaden behandelt alles, was Schweizer Unternehmen im Jahr 2026 wissen muessen.