
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der Goldstandard für die elektronische Unterzeichnung nach Schweizer Recht. Unter ZertES SR 943.03 und der parallelen eIDAS-Verordnung hat eine QES das gleiche rechtliche Gewicht wie eine handschriftliche Unterschrift.
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine spezifische technische und rechtliche Kategorie, die unter ZertES SR 943.03 und der eIDAS-Verordnung 910/2014 definiert wird. Sie unterscheidet sich durch drei Anforderungen:
Swisscom Trust Services erfüllt alle drei Anforderungen gleichzeitig und verfügt sowohl über ZertES-Akkreditierung als auch über EU-QTSP-Status.
Gemäss ZertES Art. 14 ist eine von einer akkreditierten ZDA erzeugte qualifizierte elektronische Signatur einer handschriftlichen Unterschrift nach Schweizer Recht gleichwertig. Gerichte wenden die gesetzliche Vermutung an, dass eine QES vom identifizierten Unterzeichner gemacht wurde und dass das unterzeichnete Dokument nicht verändert wurde.
Eine QES authentifiziert, wer ein Dokument unterzeichnet hat. Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel (QZS) bescheinigt, wann ein Dokument in einer bestimmten Form existiert hat — ohne vorherige Einschreibung des Unterzeichners zu erfordern.
Für den IP-Schutz ist ein QZS oft relevanter als eine QES. Swiss Trust Layer's kryptografisches Versiegeln verwendet von Swisscom ausgestellte QZS mit gesetzlicher Vermutung der Zeit- und Inhaltsintegrität unter ZertES und eIDAS Art. 41.
Starten Sie auf swisstrustlayer.com.
Siehe auch: ZertES im Detail · eIDAS EU-Rahmen · Compliance-Übersicht
Schützen Sie Ihre Arbeit mit Swiss Trust Layer AG
Versiegeln Sie Ihr geistiges Eigentum mit einem gerichtsfesten e-Siegel, unterstützt von Swisscom Trust Services.
Demo buchen