Im Januar 2025 unterzeichnete ein in Zurich ansassiges SaaS-Unternehmen einen Lizenzvertrag mit einem Berliner Unternehmenskunden. Der Vertrag war eine Standard-PDF-Datei, datiert und von beiden Parteien ausgefuhrt. Vierzehn Monate spater bestritt der Berliner Kunde den Umfang einer Verlangerungsklausel und stellte infrage, ob ein unterzeichneter Nachtrag vor oder nach dem Hauptvertrag erstellt worden war. Das Zurcher Unternehmen konnte die Dokumentenreihenfolge nicht nachweisen. Ein deutsches Gericht forderte einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel an. Es gab keinen. Der Streit kostete das Zurcher Unternehmen CHF 320'000 an Rechts- und Schiedskosten, bevor es zu einer Einigung kam.
Wenn Ihr Unternehmen in der Schweiz oder in der EU tatig ist, werden Sie in jedem Gesprach uber rechtsverbindliche digitale Signaturen immer wieder auf zwei Namen stossen: ZertES und eIDAS. Beide regeln, wann eine digitale Signatur dieselbe Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift hat. Sie gelten jedoch in unterschiedlichen Rechtsordnungen, werden von unterschiedlichen Behorden ausgestellt und haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Zulassigkeit vor Gericht und die grenzuberschreitende Anerkennung.