Im Oktober 2024 pitchte eine Berliner Regisseurin ein abendfüllendes Drehbuch auf einem Hamburger Koproduktionsforum. Drei Monate später kündigte ein Münchner Produktionshaus ein Projekt mit einer auffallend ähnlichen Prämisse und Struktur an. Ihr Drehbuch hatte acht Händepaare in vier Ländern durchlaufen. Sie verfügte über keinen qualifizierten Zeitstempel auf einem einzigen Entwurf. Ihre WGA-Registrierung galt für eine US-Rechtsordnung, in der sie keine Klage beabsichtigte. Der Anwalt des Koproduktionsfonds hatte eine einzige Frage: Was ist das früheste Datum, an dem Sie nachweisen können, dass dieses Drehbuch in seiner aktuellen Form existierte?
Gemäß der Berner Übereinkunft entsteht der Urheberrechtsschutz automatisch in allen 181 Mitgliedstaaten, sobald ein Werk geschaffen wird. Doch automatischer Urheberrechtsschutz und nachweisbarer Urheberrechtsschutz sind zwei verschiedene Dinge. Bei einem Finanzierungsstreit, einer Mitautorenforderung oder einer Chain-of-Title-Prüfung durch den Anwalt eines Verleihers kommt es nicht darauf an, ob das Recht besteht, sondern ob Sie nachweisen können, wann es entstanden ist, wer es geschaffen hat und welche Version Sie an einem bestimmten Datum in Händen hielten. Dieser Leitfaden richtet sich an Regisseurinnen und Regisseure sowie Produzenten in der Vorproduktion: Personen, die ein Drehbuch in der Entwicklung haben und es schützen müssen, bevor es die Welt sieht.