
Ein qualifiziertes elektronisches Siegel (QES) nach ZertES ist ein von einer juristischen Person erstelltes elektronisches Siegel, das ein qualifiziertes Zertifikat verwendet, das von einem unter ZertES (SR 943.03) akkreditierten Schweizer Vertrauensdienstanbieter ausgestellt wurde. Gemäß Schweizer Recht (OR Art. 14 Abs. 2bis und ZertES Art. 2) erfüllt ein qualifiziertes Siegel den höchsten Rechtsstandard für die organisatorische Authentifizierung und ist ohne zusätzlichen Echtheitsbeweis als Beweismittel vor Schweizer Gerichten zulässig.
ZertES — Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur, SR 943.03) — ist das primäre Schweizer Gesetz zur Regulierung digitaler Vertrauensdienste. Es definiert den rechtlichen Rahmen für:
ZertES wurde 2003 erlassen und 2016 überarbeitet, um sich an die eIDAS-Verordnung der EU anzupassen. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, aber ZertES wurde absichtlich funktional äquivalent zu eIDAS gestaltet — um die grenzüberschreitende Anerkennung zwischen der Schweiz und der EU im Rahmen des bilateralen Vertragsrahmens zu ermöglichen.
ZertES etabliert eine dreistufige Hierarchie für Siegel:
| Stufe | Standard | Erforderliches Zertifikat | Rechtskraft |
|---|---|---|---|
| Qualifiziert (QES) | ZertES Art. 2 | Qualifiziertes Zertifikat von akkreditiertem CSP | Höchste — Echtheitsvermutung vor Gericht |
| Fortgeschritten (AES) | ZertES Art. 2b | Zertifikat (kann von nicht akkreditiertem Anbieter sein) | Stark — gutes Beweismittel, aber widerlegbar |
| Einfach | Keine | Keine spezifischen Anforderungen | Schwächste — keine Echtheitsvermutung |
Damit ein Siegel nach ZertES "qualifiziert" ist:
Gemäß dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch / Obligationenrecht (OR Art. 14 Abs. 2bis) wird eine qualifizierte elektronische Signatur (und damit auch ein qualifiziertes Siegel) für Dokumente, die Schriftform erfordern, rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Auf technischer Ebene verwendet ein qualifiziertes elektronisches Siegel nach ZertES:
Das Ergebnis: ein versiegeltes Dokument, bei dem jede Änderung — selbst eine einzelne Zeichenänderung — das Siegel ungültig macht. Das Siegel kann ohne den privaten Schlüssel nicht gefälscht werden, der in einem Hardware Security Module (HSM) aufbewahrt wird, das nach FIPS 140-2 Level 3 oder Common Criteria EAL4+ zertifiziert ist.
Gesetzlich vorgeschrieben (Schweizer Beispiele):
Dringend empfohlen (Best Practice):
Die Schweiz und die EU haben auf die gegenseitige Anerkennung qualifizierter Vertrauensdienste hingearbeitet:
| Dimension | ZertES (Schweiz) | eIDAS (EU) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | SR 943.03 | EU 910/2014 |
| Aufsichtsbehörde | Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) | Nationale Aufsichtsbehörden + EU-Vertrauenslisten |
| Definition des qualifizierten Siegels | ZertES Art. 2 | eIDAS Art. 35 |
| Grenzüberschreitende Anerkennung | Bilaterale Anerkennung über EU-CH-Rahmen | Automatisch innerhalb der EU |
| TSP-Liste | SAS-akkreditierte Liste | EU-Vertrauenslisten (national) |
| Zeitstempel-Standard | RFC 3161 (gleich) | RFC 3161 + ETSI EN 319 422 |
| Langzeitvalidierung | PAdES-LTV (gleich) | PAdES-LTV |
In der Praxis: Ein qualifiziertes Siegel nach ZertES wird nach EU-Recht nicht automatisch als qualifiziertes eIDAS-Siegel behandelt. Jedoch können und nehmen EU-Gerichte ZertES-versiegelte Dokumente als qualitativ hochwertige Beweismittel an. Die eIDAS-konforme Versiegelung von Swiss Trust Layer fügt dem ZertES-Framework eine eIDAS-Zeitstempel-Ebene hinzu und produziert ein Dokument, das nach beiden Standards gültig ist.
Ja. ZertES Art. 14 schafft eine gesetzliche Echtheitsvermutung: Wenn ein qualifiziertes Siegel vorhanden ist und das Zertifikat zum Zeitpunkt der Versiegelung gültig war, vermutet das Gericht, dass das Siegel authentisch ist und das Dokument seit der Versiegelung nicht manipuliert wurde. Die Gegenseite trägt die Beweislast für die Widerlegung dieser Vermutung.
Dies ist der entscheidende rechtliche Vorteil eines qualifizierten Siegels gegenüber einem fortgeschrittenen oder einfachen Siegel. Fortgeschrittene Siegel sind gute Beweismittel — können aber angefochten werden, ohne die Beweislast zu verschieben. Qualifizierte Siegel legen die Beweislast auf den Angreifer.
CSPs, die von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditiert sind, um qualifizierte Zertifikate für ZertES-Siegel auszustellen (Stand 2026):
Swiss Trust Layer integriert sich mit akkreditierten CSPs, um qualifizierte Zertifikate als Teil des Versiegelungsworkflows auszustellen. Der ZertES-Versiegelungsservice beinhaltet Zertifikatsausstellung, Zeitstempelung und Dokumentenspeicherung in einem einzigen Schritt.
Zertifikate laufen ab (in der Regel nach 1–3 Jahren). Ohne Langzeitvalidierungsmaßnahmen (LTV) bedeutet ein abgelaufenes Zertifikat, dass das Siegel nach dem Ablauf nicht mehr überprüft werden kann. ZertES-konforme Siegel müssen umfassen:
Swiss Trust Layer wendet LTV-Maßnahmen zum Zeitpunkt der Versiegelung an und bietet Archivzeitstempel-Dienste an, um die Siegelgültigkeit für 30+ Jahre aufrechtzuerhalten — was die typische Aufbewahrungsfrist nach Schweizer Handelsrecht (OR Art. 958f: 10 Jahre) abdeckt.
Wenn Ihre Organisation Dokumente nach Schweizer Recht mit der höchsten Rechtssicherheit versiegeln muss, ist ein qualifiziertes elektronisches Siegel nach ZertES das geeignete Instrument. Es bietet gesetzliche Echtheitsvermutung, Zulässigkeit vor Gericht und grenzüberschreitende Anerkennung bei EU-Vertragspartnern. Sehen Sie sich die ZertES-Serviceübersicht oder den Compliance-Framework-Vergleich an.
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