Im Maerz 2025 lieferte eine UX-Agentur aus Basel eine vollstaendige Markenidentitaet an ein Series-A-Startup, bevor der Vertrag unterzeichnet wurde. Zwei Wochen spaeter beanspruchte der neue interne Designer des Startups das visuelle System als sein eigenes Werk. Die Agentur hatte E-Mail-Threads, Figma-Versionsverlauf und Praesentation-Decks fuer Kunden. Die Anwaelte des Startups stellten eine Frage: Beweisen Sie, dass Sie es zuerst erstellt haben. Die Agentur konnte den Entwicklungsverlauf zeigen, aber keine ihrer Aufzeichnungen stammte von einer unabhaengigen Quelle. Der Streit kostete die Agentur CHF 85.000 an Anwaltskosten.
Das Urheberrecht entsteht automatisch in dem Moment, in dem ein Originalwerk geschaffen wird. Das ist das Versprechen der Berner Uebereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (WIPO, Artikel 5). Keine Registrierung, kein Stempel, kein Behoerdengang erforderlich. Aber automatisches Urheberrecht und nachweisbares Urheberrecht sind zwei verschiedene Dinge, und der Abstand zwischen ihnen entscheidet darueber, wer einen Streit gewinnt oder verliert.