
Das Schweizer und EU-Recht zu KI-generierten Werken ist noch ungeklärt — doch wer seine KI-Outputs heute mit Zeitstempel sichert, schafft Prior Art, die Gerichte morgen anerkennen werden.
Im September 2024 erhielt der CTO eines Berliner KI-Bildplattform-Startups eine Litigation-Hold-Benachrichtigung von einer grossen US-amerikanischen Mediengruppe. Der Vorwurf: Der Trainingsdatensatz der Plattform enthielt urheberrechtlich geschutzte Fotos der Gruppe. Das Team des CTO verbrachte sechs Wochen damit, herauszufinden, welche Datensatzversion fur welchen Modell-Trainings-Lauf verwendet worden war. Es gab kein versiegeltes Manifest, keine kryptografische Aufzeichnung des Datensatzzustands zum Zeitpunkt jedes Trainings-Laufs. Die Rekonstruktion war unvollstandig. Die Vergleichskosten uberstiegen den Ertrag der Series A.
Fur KI-Unternehmen und Ersteller, die mit generativen Tools arbeiten, ist die Frage, wem ein KI-generiertes Werk gehort, einer der pragenden IP-Streite dieses Jahrzehnts. Die Ungewissheit ist nicht abstrakt: Sie ist ein kommerzielles Risiko, das in dem Moment sichtbar wird, in dem ein Wettbewerber, ein Lizenznehmer oder ein Gericht fragt, wer dieses Werk erstellt hat und wann.
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