DocuSign verarbeitet jaehrlich mehr als eine Milliarde Transaktionen. Fuer viele Dokumententypen ist es voellig angemessen. Fuer bestimmte Dokumententypen in der Schweiz und der EU reicht es nicht aus.
Die drei Signaturstufen nach Schweizer und EU-Recht
Sowohl ZertES als auch eIDAS definieren drei Signaturstufen: einfache elektronische Signatur (EES), fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES). DocuSign arbeitet hauptsaechlich auf FES-Ebene, ohne automatische gesetzliche Vermutung.
Dokumententypen, fuer die QES in der Schweiz erforderlich ist
Gemaess ZertES Art. 11 erfuellt nur die QES die Anforderungen an die handschriftliche Unterschrift. Dazu gehoeren: Arbeitsvertraege mit Wettbewerbsverboten (OR Art. 340a), IP-Uebertragungsvereinbarungen, Immobilienvertraege (ZGB Art. 216) und Treuhandvereinbarungen.
Die Identitaetsverifizierungsluecke
Standard-DocuSign verifiziert die Identitaet der Unterzeichner nicht vor Ausstellung einer Signatur. Eine QES erfordert dies. Der Unterzeichner muss einen Identitaetsverifizierungsschritt abschliessen, bevor die Signatur ausgestellt wird. Ohne diese Verifikation kann die Signatur keine Vermutung tragen.





