
Sie sind freischaffende Grafikerin in Basel. Ein Kunde aus München schickt Ihnen einen Vertrag und bittet Sie, ihn mit einer „qualifizierten elektronischen Signatur" zu unterzeichnen. Auf der Plattform des Kunden steht, sie müsse eIDAS-konform sein. Ihr Schweizer Buchhalter sagt unterdessen, Ihr Dienstleistungsvertrag müsse ZertES erfüllen. Sie wissen nicht, ob das dasselbe ist, etwas anderes, oder ob Ihr digitales Signaturwerkzeug überhaupt beides abdeckt.
Dieser Leitfaden ist für Sie. Wir verzichten auf juristischen Fachjargon und kommen direkt zu dem, was zählt: Was jede Regelung ist, worin sie sich unterscheiden und wann welche für Ihre Arbeit gilt. Kein Jurastudium erforderlich.
Wenn Sie ein Schweizer Unternehmen führen und die geschäftlichen sowie Compliance-Implikationen vertieft verstehen möchten, lesen Sie unseren verwandten Beitrag: [ZertES vs eIDAS: Was Schweizer Unternehmen wissen müssen](/blog/zertes-vs-eidas-swiss-businesses-2026). Dieser Beitrag richtet sich an Einzelpersonen, Kreative und Freischaffende.
eIDAS steht für Electronic Identification, Authentication and Trust Services. Es handelt sich um die EU-Verordnung 910/2014 — ein europäisches Gesetz, das in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gilt. Es regelt, wie elektronische Signaturen, Siegel und Zeitstempel erstellt, anerkannt und als vertrauenswürdig eingestuft werden.
ZertES steht für das Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Gesetzesreferenz SR 943.03). Es ist Schweizer Bundesrecht. Es erfüllt genau dieselbe Funktion wie eIDAS — aber für die Schweiz, die kein EU-Mitgliedstaat ist.
Stellen Sie sich zwei verschiedene nationale Führerscheinsysteme vor. Ein deutscher Führerschein (eIDAS-Gebiet) und ein Schweizer Führerschein (ZertES-Gebiet) erlauben beide das Autofahren und werden an vielen Orten anerkannt — wurden aber nach unterschiedlichen Rechtsrahmen ausgestellt.
Das Wichtigste, das Sie verstehen müssen: eIDAS und ZertES sind keine konkurrierenden Standards. Es sind parallele Gesetze für unterschiedliche Territorien.
- eIDAS regelt elektronische Signaturen, die innerhalb der EU verwendet oder rechtlich von ihr anerkannt werden.
- ZertES regelt elektronische Signaturen, die in der Schweiz verwendet werden.
Die Schweiz ist geografisch von EU-Ländern umgeben und wirtschaftlich tief mit ihnen verflochten — ist aber kein EU-Mitglied. Schweizer und EU-Recht gelten daher nebeneinander. Bei Signaturen und der Versiegelung von Dokumenten ist das entscheidend: Eine in Zürich rechtsgültige Signatur muss möglicherweise auch eIDAS erfüllen, um in Stuttgart oder Paris anerkannt zu werden.
Die gute Nachricht — dazu kommen wir noch — ist, dass Schweizer Qualified Trust Service Providers (QTSPs) über bilaterale Abkommen in der EU anerkannt sind, was bedeutet, dass eine ordnungsgemäß ausgestellte Schweizer qualifizierte Signatur auf beiden Seiten der Grenze rechtliche Wirkung entfalten kann.
Hier ist der denkbar einfachste Vergleich. Wir haben eine Zeile für Swiss Trust Layer eingefügt, damit Sie sehen, wie die Plattform beiden Rahmenwerken gleichzeitig entspricht.
Merkmal
eIDAS
ZertES
Was es ist
EU-Verordnung 910/2014 — direkt bindendes Recht in allen 27 EU-Mitgliedstaaten
Schweizer Bundesgesetz SR 943.03 — bindendes Recht nur in der Schweiz
Zuständigkeit
Alle 27 EU-Mitgliedstaaten
Schweiz
Wer qualifizierte Zertifikate ausstellt
QTSPs auf der EU-Vertrauensliste (je Mitgliedstaat geführt)
QTSPs auf der Liste der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (KPMG-geprüft)
Signatur-Stufen
Einfach (SES), Fortgeschritten (AdES), Qualifiziert (QES)
Einfach (EES), Fortgeschritten (AES), Qualifiziert (QES) — dieselben drei Stufen, Schweizer Bezeichnung
Rechtliche Vermutung
QES hat dieselbe Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Art. 25); qualifizierte Zeitstempel gelten als korrekt (Art. 41)
QES entspricht einer handschriftlichen Unterschrift nach Schweizer Recht; Zeitstempel gelten als korrekt
Grenzüberschreitende Anerkennung
Automatisch innerhalb der EU; Schweizer QTSPs über bilaterale Abkommen anerkannt
Schweizer Gerichte erkennen ZertES QES an; EU anerkennt über gegenseitige Anerkennung mit konformen Schweizer QTSPs
Format der Dokumentenversiegelung
PAdES, CAdES, XAdES (EU-Standardformate)
Dieselben Formate akzeptiert; Schweizer Recht schreibt keinen anderen technischen Standard vor
Swiss Trust Layer Abdeckung
Ja — Siegel werden über Swisscom Trust Services ausgestellt, einem QTSP, der unter eIDAS anerkannt ist
Ja — Swisscom Trust Services ist auch ein unter ZertES anerkannter QTSP
Fazit aus der Tabelle: Die technischen Standards sind nahezu identisch. Der Unterschied liegt in der rechtlichen Zuständigkeit — welche Gerichte und Behörden die Signatur unter welchem Recht anerkennen.
Sie müssen eIDAS berücksichtigen, wenn eine der folgenden Situationen zutrifft:
Ein Kunde in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden oder einem anderen EU-Mitgliedstaat kann verlangen, dass Ihre Signatur eIDAS entspricht. Dies ist besonders häufig bei Verträgen ab einem bestimmten Wert oder in regulierten Branchen wie Finanzen, Gesundheitswesen und Rechtsdienstleistungen. Wenn der Vertrag vor einem EU-Gericht vollstreckt werden soll, ist eIDAS der maßgebliche Rahmen.
Viele EU-SaaS-Plattformen — insbesondere in den Bereichen HR, Beschaffung oder Recht — verfügen über integrierte Signatur-Workflows, die eIDAS-Konformität erfordern. Wenn Sie für europäische Unternehmen über deren eigene Plattformen freiberuflich tätig sind, können Sie direkt mit dieser Anforderung konfrontiert werden.
Ein Musiker, der seine Kompositionen an ein EU-Label lizenziert, oder ein Softwareentwickler, der Code im Rahmen eines EU-Vertrags liefert, benötigt möglicherweise einen zeitgestempelten Urheberrechtsnachweis, der eIDAS Artikel 41 erfüllt. Nach Artikel 41 hat ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel die rechtliche Vermutung, dass die Daten zu diesem Zeitpunkt existierten und seitdem nicht verändert wurden. Das macht ihn als gerichtsfesten Urheberrechtsnachweis nützlich.
Den vollständigen regulatorischen Überblick zu eIDAS finden Sie auf unserer eIDAS-Seite.
ZertES ist relevant, wenn die Schweiz der primäre rechtliche Kontext Ihrer Arbeit ist:
Wenn Sie als Zürcher Designer eine Schweizer Firma in Rechnung stellen oder als Auftragnehmer Leistungen nach Schweizer Recht erbringen, regelt das ZertES-Rahmenwerk, ob Ihre Signatur rechtsgültig ist. Schweizer Gerichte wenden ZertES an, nicht eIDAS. Ein unter ZertES versiegeltes Dokument hat in der Schweiz denselben Rechtsstatus wie eine handschriftliche Unterschrift.
Auch wenn beide Parteien technisch gesehen international sind, enthalten Verträge oft eine Rechtswahlklausel. Wenn Ihrer lautet „Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Schweiz" (oder Schweizer Kantonsrecht), ist ZertES zum Zeitpunkt der Vollstreckung maßgeblich.
Schweizer Bundesbehörden, Kantonsbehörden, das Schweizer Handelsregister und Schweizer Notare arbeiten alle nach ZertES. Wenn Sie ein digital signiertes Dokument bei einer Schweizer Regierungsstelle einreichen müssen, ist die ZertES-Konformität obligatorisch.
Die Schweiz ist Unterzeichnerin der Berner Übereinkunft (181 Mitgliedstaaten), was bedeutet, dass der Urheberrechtsschutz automatisch mit der Schöpfung entsteht — aber der Nachweis, wann Sie etwas geschaffen haben, erfordert einen glaubwürdigen, manipulationssicheren Zeitstempel. ZertES-konforme Zeitstempel überzeugen Schweizer Gerichte in dieser Frage.
Den vollständigen ZertES-Regulierungsrahmen finden Sie auf unserer ZertES-Seite.
Damit wird es praktisch. Der Grund, warum sich viele Freischaffende und Kreative Sorgen um eIDAS vs ZertES machen, ist, dass sie grenzüberschreitend tätig sind — eine Basler Designerin mit Schweizer und deutschen Kunden; ein Wiener Musiker, der an ein Schweizer Label lizenziert; ein Dubaianer Auftragnehmer, der sowohl EU- als auch Schweizer Firmen bedient.
Swiss Trust Layer Siegel werden über Swisscom Trust Services ausgestellt, einem Qualified Trust Service Provider (QTSP), der unter *beiden* — ZertES und eIDAS — anerkannt ist. Das bedeutet:
- Ein auf Swiss Trust Layer versiegeltes Dokument erfüllt ZertES-Anforderungen für Schweizer Rechtskontexte.
- Dasselbe Siegel erfüllt eIDAS-Anforderungen für EU-Rechtskontexte.
- Sie brauchen keine zwei verschiedenen Tools, zwei verschiedene Konten oder zwei verschiedene Workflows.
Die Anerkennung der Schweiz in EU-Vertrauensrahmen ist kein Zufall — sie ist das Ergebnis bilateraler gegenseitiger Anerkennungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Schweizer QTSPs, die den technischen und Prüfungsstandards beider Rahmen entsprechen, sind auf beiden Vertrauenslisten aufgeführt. Swisscom Trust Services ist einer dieser Anbieter.
Einen vollständigen Überblick, wie Swiss Trust Layer beiden Regulierungsrahmen entspricht, finden Sie auf unserer Compliance-Seite.
Für das Compliance-Bild auf Unternehmensebene — einschließlich der Auswirkungen für Unternehmen, die Verträge in großem Maßstab verwalten — geht der Beitrag [ZertES vs eIDAS für Schweizer Unternehmen](/blog/zertes-vs-eidas-swiss-businesses-2026) tiefer auf organisatorische Anforderungen und Risiken ein.
Ihr Kunde ist in Deutschland (EU). Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. eIDAS gilt. Sie versiegeln den Vertrag über Swiss Trust Layer — Swisscom Trust Services steht als QTSP auf der EU-Vertrauensliste. Das Siegel ist eIDAS-konform. Das Rechtsteam Ihres Kunden akzeptiert es.
Der Verlag ist in Zürich. Der Lizenzvertrag unterliegt Schweizer Recht. ZertES gilt. Sie verwenden Swiss Trust Layer, um vor der Einreichung einen gerichtsfesten Urheberrechtsnachweis auf Ihre Masterbänder zu setzen. Das Siegel ist ZertES-konform und erstellt einen qualifizierten Zeitstempel, der vor Schweizer Gerichten zulässig ist.
Sie haben Verträge in beiden Jurisdiktionen. Sie brauchen eine Lösung, die beides abdeckt. Swiss Trust Layer wird von einem QTSP ausgestellt, der unter beiden Rahmen anerkannt ist. Ein Siegel deckt beide Verträge ab — kein doppelter Aufwand, keine parallelen Konten.
Nicht automatisch kraft EU-Rechts — eIDAS gewährt keine pauschale Anerkennung für Nicht-EU-Signaturen. Allerdings erzeugen Schweizer QTSPs, die auch unter eIDAS anerkannt sind (wie Swisscom Trust Services), Signaturen, die EU-Parteien und Gerichte in der Praxis anerkennen. Die bilateralen Anerkennungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ermöglichen dies. Bestätigen Sie im Zweifel mit der konkreten EU-Gegenpartei, ob sie Schweizer QES akzeptiert.
Sowohl eIDAS als auch ZertES verwenden dasselbe dreistufige Modell. Eine einfache elektronische Signatur ist zum Beispiel das Eintippen Ihres Namens in ein PDF. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur ist mit dem Unterzeichner verknüpft und kann erkennen, ob das Dokument nach der Unterzeichnung geändert wurde. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist die höchste Stufe — sie erfordert ein von einem akkreditierten QTSP ausgestelltes Zertifikat und hat dieselbe Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift unter eIDAS (Artikel 25) und ZertES. Swiss Trust Layer verwendet die QES-Stufe.
eIDAS 2.0 (die Überarbeitung der ursprünglichen Verordnung von 2014 aus dem Jahr 2024) führt die Europäische Digitale Identitäts-Wallet ein und aktualisiert einige Anforderungen an Vertrauensdienste. Für die alltägliche Dokumentenversiegelung und Zeitstempelung bleiben die grundlegenden QES- und qualifizierten Zeitstempelregeln in Kraft. Swiss Trust Layer bleibt aktuell mit regulatorischen Änderungen — schauen Sie auf unsere eIDAS-Seite für Updates, während die Umsetzung von eIDAS 2.0 in den EU-Mitgliedstaaten fortschreitet.
Nein. Swiss Trust Layer ist für die eigenständige Nutzung konzipiert — keine rechtliche Vorbildung erforderlich. Sie laden Ihre Datei hoch, zahlen ab CHF 5 pro Dokument und erhalten ein qualifiziertes, gerichtsfestes Siegel. Wenn Sie später in einem Rechtsstreit Eigentumsansprüche geltend machen müssen, ist der versiegelte Nachweis das Beweismittel. Ob Sie dabei einen Anwalt hinzuziehen, ist eine separate Entscheidung. Das Siegel selbst wird automatisch von der Plattform ausgestellt.
Mehr zu qualifizierten Zeitstempeln und ihrer Rechtswirkung unter eIDAS finden Sie in unserem Beitrag: eIDAS Qualifizierte Zeitstempel erklärt.
eIDAS vs ZertES muss keine wochenlange juristische Lektüre erfordern. Die praktische Antwort für die meisten Freischaffenden, Kreativen und Selbstständigen ist einfach: Verwenden Sie einen QTSP-gestützten Versiegelungsdienst, der beide Rahmen abdeckt — und Sie sind in der Schweiz und der EU geschützt.
Swiss Trust Layer Siegel werden über Swisscom Trust Services ausgestellt, einem unter ZertES und eIDAS anerkannten QTSP. Eine Plattform, beide Jurisdiktionen, ab CHF 5 pro Dokument.
- ZertES: Vollständiger Schweizer Regulierungsüberblick →
- eIDAS: Vollständiger EU-Regulierungsüberblick →
- Compliance-Überblick: Wie Swiss Trust Layer beiden entspricht →
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