
Die meisten IP-Streitigkeiten werden nicht danach entschieden, wer die bessere Idee hatte. Ein qualifiziertes Siegel nach ZertES Art. 14 und eIDAS Art. 25(2) verlagert die Beweislast auf die Gegenseite.
Zwei Gruender entwickelten gemeinsam eine Software. Einer verliess das Unternehmen. Achtzehn Monate spaeter reichte er einen Anspruch ein: Der Kernalgorithmus sei seiner, behauptete er, entwickelt noch vor dem formellen Beginn der Partnerschaft.
Das Unternehmen hatte die Nachrichten. Es hatte den Verlauf. Was es nicht hatte, war ein einziges Dokument mit gesetzlicher Echtheitsvermutung nach Schweizer oder EU-Recht. Der Streit dauerte elf Monate.
Im schweizerischen Zivilprozess traegt die Partei, die einen Anspruch erhebt, die Beweislast. Gemaess ZertES Art. 14 und eIDAS Art. 25(2) traegt ein qualifiziertes elektronisches Siegel die gesetzliche Echtheitsvermutung. Die Gegenseite muss es widerlegen, nicht Sie muessen es beweisen.
Anwaltskosten fuer streitige IP-Faelle koennen fuenf- bis sechsstellige Betraege erreichen. Ein Fall vor dem Bundeszivilgericht dauert typischerweise zwoelf bis sechsunddreissig Monate.
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