
ZertES- und eIDAS-konform: Qualifizierte E-Signaturen gelten in der Schweiz und EU als handschriftliche Unterschrift. Dieser Guide zeigt KMU den schnellsten Weg zur Rechtssicherheit.
Im Marz 2026 erhielt eine Zurich-Immaterialrechtskanzlei eine dringende Nachricht von einem Softwareunternehmen: Ein ehemaliger Partner machte Miteigentumerschaft an einem Produktwerkzeug geltend, das das Team entwickelt hatte, bevor irgendeine Partnerschaftsvereinbarung existierte. Der Klient hatte E-Mails und interne Slack-Protokolle. Was er nicht hatte, war ein einziges Dokument mit einem qualifizierten Zeitstempel von einem akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter. Das erste Gesprach mit den gegnerischen Anwalten dauerte vier Minuten. Der Fall dauerte acht Monate.
Nicht alle digitalen Signaturen sind gleich. In der Schweiz und der EU gibt es einen klaren rechtlichen Unterschied zwischen Signaturtypen. Wer diesen Unterschied versteht und handelt, bevor ein Streit entsteht, hat durchsetzbare Dokumentation. Wer es nicht tut, hat Papier, das unter Prufung zusammenbricht.
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