
Nicht alle digitalen Beweise haben in EU- und Schweizer Urheberrechtsverfahren gleiches Gewicht. Nur QTSP-ausgestellte qualifizierte Zeitstempel tragen gesetzliche Vermutung — hier ist, was Gerichte tatsächlich akzeptieren und warum.
Im Januar 2026 ubernahm ein IP-Anwalt in Zurich einen Fall, der auf den ersten Blick uberzeugend wirkte. Eine in Bern ansassige UX-Forscherin hatte ein proprietares Interaktionsmuster in einem ausfuhrlichen Methodikpapier dokumentiert und fand es acht Monate spater nahezu wortidentisch in einer Patentanmeldung eines Konkurrenten wieder. Die Forscherin besass E-Mails und Entwurfs-PDFs, die bis zu 18 Monate zuruckreichten. Keines davon trug einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel. Nach dem Vollbeweis-Standard der schweizerischen ZPO war die Beweislage schwach. Der Rechtsstreit wurde fur 12 Prozent des ursprunglich angestrebten Betrags verglichen.
Wenn ein Urheberrechtsstreit vor Gericht geht, entscheidet oft nicht, wer im Recht ist, sondern wer es beweisen kann. Dieser Leitfaden erklart, welche Beweise EU- und Schweizer Gerichte als Urheberrechtsbeweise akzeptieren und warum qualifizierte Zeitstempel zum entscheidenden Faktor in der modernen IP-Prozessfuhrung geworden sind.
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