
In einem Urheberrechtsstreit hängt das Ergebnis davon ab, wer das Erstellungsdatum beweisen kann. Hier erfahren Sie genau, was EU- und Schweizer Gerichte akzeptieren — und wie Sie gerichtsverwertbare Nachweise erstellen, bevor ein Streit entsteht.
Im Februar 2026 lieferte ein Genfer Branding-Studio eine vollstandige visuelle Identitat an ein SaaS-Startup ab, drei Tage bevor der Dienstleistungsvertrag gegengezeichnet wurde. Das Startup wurde vier Monate spater liquidiert. Die Liquidatoren ubertrugen alle unternehmensseitig entwickelten Schutzrechte an einen Kaufer, einschliesslich des Logodesigns des Studios. Das Studio besass Versionsdateien, Slack-Chats und eine PDF-Rechnung. Die Anwalte des Kaufers hatten eine einzige Frage: Beweisen Sie, dass das Studio die Arbeit vor dem Vertragsdatum erstellt hat. Das Studio konnte es nicht. Der Rechtsstreit kostete CHF 210.000 in einem Vergleich.
Wenn Sie in einem Urheberrechtsstreit den Nachweis des geistigen Eigentums erbringen mussen, hangt alles von einer Frage ab: Konnen Sie beweisen, wann Sie das Werk erstellt haben, und was es zu genau diesem Zeitpunkt enthielt? Dieser Leitfaden erklart, welche Beweise Gerichte in der EU und der Schweiz akzeptieren, warum digitale Zeitstempel entscheidend sind und wie Sie am schnellsten rechtlich verwertbare Schopfungsnachweise erstellen konnen.
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