
Das Urheberrecht entsteht bei der Schopfung. Im Streitfall liegt die Beweislast bei Ihnen. Hier sind die Methoden, die vor schweizerischen Gerichten Bestand haben.
Nach der Berner Ubereinkunft entsteht das Urheberrecht automatisch bei der Schopfung. Wenn jedoch ein Streit entsteht, liegt die Beweislast beim Schopfer, den Zeitpunkt der Erstellung nachzuweisen. Die Methode, die Sie zur Dokumentation verwendet haben, bestimmt, ob Ihr Anspruch vor Gericht Bestand hat.
Qualifizierter elektronischer Zeitstempel (eIDAS Art. 41)
Nach eIDAS Art. 41(2) gilt fur einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit des angegebenen Zeitpunkts und der Integritat der damit verbundenen Daten. Der Zeitstempel wird von einem VTSD auf der EU-Vertrauensliste gema脽 RFC 3161 generiert und kryptografisch mit dem Dokument-Hash verbunden. Swiss Trust Layer wendet einen qualifizierten Zeitstempel ab CHF 5 pro Dokument an.
Gerichte suchen nach unabhangigen Beweisen einer vertrauenswurdigen Dritten Partei, die nicht vom Antragsteller manipuliert werden konnte. Ein qualifizierter Zeitstempel eines EUTL-gelisteten VTSD erfullt diesen Standard.
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