Im Januar 2025 lieferte ein Genfer Designstudio ein komplettes Corporate-Design-System an ein Fintech-Unternehmen, bevor der Dienstleistungsvertrag gegengezeichnet war. Drei Wochen später beanspruchte der Marketingleiter des Startups in einer Investorenpräsentation die Urheberschaft am Logokonzept. Das Studio hatte die Masterdateien über Dropbox übermittelt. Kein formeller Vertrag war unterzeichnet. Kein zertifizierter Zeitstempel existierte. Das Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG) sicherte ihnen das Recht - aber ohne Beweis für das Datum blieb dieses Recht rein theoretisch.
Diese Situation ist kein Einzelfall. Sie verdeutlicht die zentrale Grenze des automatischen Urheberrechts. Das URG und die Berner Übereinkunft (181 Mitgliedstaaten) gewähren Ihnen den Schutz ab der Schöpfung. Sie geben Ihnen keine Beweise. Ein Recht ohne Beweis ist vor Gericht nur so viel wert wie Ihr Wort - und Ihr Wort allein reicht nicht aus.