
Nach eIDAS authentifizieren qualifizierte elektronische Siegel (Art. 35) juristische Personen — Unternehmen, Institutionen, automatisierte Systeme —, während qualifizierte elektronische Signaturen (Art. 26/27) natürliche Personen authentifizieren. Für IP-Eigentum und Massendokument-Abläufe bietet das Siegel einen stärkeren Nachweis der organisatorischen Urheberschaft. Dieser Leitfaden erläutert die Rechtsgrundlage, die Anwendungsfälle und wie Sie beides über Swiss Trust Layer ab CHF 5/document erhalten.
Im November 2024 lieferte eine Genfer Kreativagentur ein 60-seitiges Markenidentitätssystem an ein Fintech-Startup. Die Liefergegenstande umfassten Logodateien, eine vollstandige UI-Komponentenbibliothek und einen Motion-Design-Leitfaden. Der Vertrag war mundlich vereinbart worden, eine schriftliche Version wurde zwar versandt, aber nie gegengezeichnet. Sechs Wochen nach der Lieferung begann der neu eingestellte Design-Direktor des Startups, die Arbeit als intern entwickelt zu prasentieren. Die Agentur hatte nichts mit einem Zeitstempel versehen. Die Rechtsabteilung des Startups hatte eine Frage: Beweisen Sie, dass Sie es zuerst erstellt haben. Die Agentur konnte es nicht. Der resultierende IP-Streit kostete die Agentur CHF 340.000 an Anwaltskosten und drei Monate Management-Zeit fur Arbeit, die ursprunglich mit CHF 45.000 in Rechnung gestellt wurde.
Diese Lucke zwischen Entstehung und Nachweis ist genau das, was das qualifizierte elektronische Siegel nach eIDAS schließt. Zu verstehen, ob Ihr Unternehmen ein Siegel oder eine Unterschrift benotigt, entscheidet daruber, ob Ihre IP-Nachweise vor Gericht Bestand haben.
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