Im September 2024 beauftragte ein Zurich-basiertes Startup einen freiberuflichen Entwickler mit dem Aufbau einer Empfehlungs-Engine fuer ihre B2B-SaaS-Plattform. Der Entwickler lieferte den Algorithmus im Dezember und stellte CHF 42.000 in Rechnung. Zwei Monate spaeter behauptete der neu eingestellte CTO des Startups, der Algorithmus basiere auf internen Forschungsarbeiten, die vor Vertragsabschluss entstanden seien. Das Rechtsteam des Startups forderte den Nachweis unabhaengiger Entwicklung. Der Auftragnehmer hatte ein Git-Repository. Die Anwaelte des Startups hatten eine Frage: Wer kann die Echtheit der Commit-Zeitstempel bestaetigen?
Git ist ein Entwicklungswerkzeug, kein rechtliches Aufzeichnungssystem. Der Verlauf ist per Design veraenderbar: git commit --amend aendert den Zeitstempel eines Commits, git push --force schreibt einen gesamten Branch um. Selbst ohne vorsaetzlichen Betrug sind Git-Zeitstempel anfechtbar. In einem Streit darueber, wer einen proprietaeren Algorithmus zuerst geschrieben hat, ist die Git-Historie ein Ausgangspunkt, kein Beweis.