Ein Treuhänder sendet einen unterzeichneten Dienstleistungsvertrag an einen Kunden. Drei Monate später bestreitet der Kunde die Vertragsbedingungen und verweigert die Zahlung. Was danach passiert, hängt fast ausschließlich vom verwendeten elektronischen Signaturlevel ab.
Der rechtliche Test eines angefochtenen Vertrags
Bei Vertragsstreitigkeiten in der Schweiz oder der EU prüft das Gericht: Signaturebene, Zeitstempelintegrität und Nachvollziehbarkeitskette, um zu bestimmen, wer den Beweis erbringen muss.
Die Beweislast: FES vs. QES
Eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) ist rechtsgültig, trägt aber keine automatische gesetzliche Vermutung. Gemäß Art. 11 ZertES und Art. 25(2) eIDAS trägt eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) gesetzliche Vermutung. Die Beweislast kehrt sich um: Der Anfechtende muss die Ungültigkeit beweisen, nicht Sie.
Welche Dokumente ein Schweizer Treuhänder mit QES unterzeichnen sollte
Mandatsvereinbarungen, Anlagebestätigungen, notariell gleichwertige Einreichungen und grenzüberschreitende Vereinbarungen. Für Details: ZertES-Anforderungsseite und IP-Risikorechner.





