
Schweizer Unternehmen sind in den Bereichen Beschaffung, Banken und Gerichte mit ZertES SR 943.03-Pflichten konfrontiert. Erfahren Sie, was qualifiziert, wer einhalten muss und wie Dokumente versiegelt werden.
Das Schweizer Bundesgesetz über elektronische Signaturen — ZertES (SR 943.03) — regelt die Verwendung qualifizierter elektronischer Signaturen und Siegel im Schweizer Recht. Es ist der Rechtsrahmen, der digitalen Signaturen und qualifizierten Zeitstempeln nach Schweizer Zivil- und Handelsrecht die gleiche Stellung wie handschriftlichen Unterschriften verleiht.
Im Jahr 2026 ist die ZertES-Compliance für viele Schweizer Unternehmen nicht mehr optional. Öffentliche Beschaffungsschwellen, FINMA-Bankenvorschriften, Anforderungen für Gerichtseingaben und Datenpflichten im Gesundheitswesen verlangen qualifizierte digitale Siegel auf Verträgen, Prüfpfaden und amtlichen Unterlagen. Unternehmen, die sich noch auf einfache PDFs oder nicht qualifizierte E-Signaturen verlassen, setzen sich wachsendem Rechtsrisiko aus — insbesondere wenn Dokumente vor Gericht angefochten werden.
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) akkreditiert die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP), die ZertES-konforme Siegel ausstellen. Nur Siegel von akkreditierten Anbietern — wie Swisscom Trust Services — haben unter Schweizer Recht volle Rechtskraft.
ZertES gilt breit im Schweizer Handel, bestimmte Sektoren haben jedoch direkte gesetzliche Verpflichtungen:
Öffentliche Beschaffung: Im Rahmen des Schweizer Beschaffungsrechts erfordern Verträge oberhalb der Bundesschwelle von CHF 230.000 zunehmend überprüfbare elektronische Unterlagen. SR 943.03 Art. 2 legt fest, welche Einheiten — Bundesbehörden, Kantone und Auftraggeber — qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel als rechtlich gleichwertig mit Nasssignaturen anerkennen müssen.
Banken und Finanzdienstleistungen (FINMA): Die FINMA verlangt von Banken und Vermögensverwaltern, manipulationssichere, zeitgestempelte Aufzeichnungen gemäß dem Finanzdienstleistungsgesetz zu führen. Ein ZertES-qualifiziertes Siegel in Kombination mit einem qualifizierten Zeitstempel (RFC 3161) erstellt einen unveränderlichen Prüfpfad, der für FINMA-Prüfer akzeptabel ist.
Gesundheitswesen: Schweizer Gesundheitsdienstleister müssen Patientendaten nach dem Bundesgesetz über den Schutz von Gesundheitsdaten schützen. Qualifizierte Siegel binden Aufzeichnungen an einen kryptografischen Zeitstempel und verhindern Rückdatierungen.
Gerichte und Schiedsverfahren: Die Schweizer Zivilprozessordnung akzeptiert qualifizierte elektronische Dokumente als Beweismittel. Ein ZertES-qualifiziertes Siegel eines von BAKOM akkreditierten Anbieters kehrt die Beweislast um.
Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat und unterliegt daher nicht der eIDAS-Verordnung. Die beiden Rahmenwerke laufen parallel:
| Rahmenwerk | Gerichtsbarkeit | Aufsichtsbehörde |
|---|---|---|
| ZertES SR 943.03 | Schweiz | BAKOM |
| eIDAS (EU 910/2014) | EU + EWR | Nationale Aufsichtsbehörden |
Swisscom Trust Services ist einer der wenigen QTSPs, die sowohl nach ZertES (von BAKOM) als auch nach eIDAS akkreditiert sind. Ein von Swisscom ausgestelltes Siegel hat daher gleichzeitig Rechtskraft in der Schweiz und in der EU — kein zweiter Signing-Workflow, keine duplizierten Aufzeichnungen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer eIDAS-Vergleichsseite.
Gemäß ZertES SR 943.03 Art. 2 und den entsprechenden Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts gilt ein qualifiziertes elektronisches Siegel als rechtlich gleichwertig mit einer handschriftlichen Unterschrift.
Drei unmittelbare Rechtsfolgen:
Gesetzliche Vermutung der Integrität. Ein mit einem ZertES-qualifizierten Siegel versiegeltes Dokument gilt als authentisch und unverändert. Gerichte, Prüfer und Gegenparteien benötigen keinen zusätzlichen Beweis.
Umkehr der Beweislast. Im Streitfall trägt die Partei, die das versiegelte Dokument anficht, die Beweislast für Manipulation oder Ungültigkeit.
Gerichtliche Zulässigkeit. Schweizer Zivilgerichte akzeptieren qualifizierte elektronische Dokumente als zulässige Beweismittel. Der RFC 3161-konforme Zeitstempel beweist, dass das Dokument zu einem bestimmten Zeitpunkt in seiner aktuellen Form existierte.
Swiss Trust Layer AG integriert sich direkt mit Swisscom Trust Services, dem führenden BAKOM-akkreditierten QTSP in der Schweiz. Jedes über die Plattform ausgestellte Siegel ist ein ZertES-qualifiziertes Organisationssiegel.
Wichtige Lieferparameter:
Besuchen Sie die ZertES-Produktseite oder lesen Sie unsere Erklärung zum qualifizierten Zeitstempel.
Swiss Trust Layer AG bietet ZertES-qualifizierte Dokumentensiegel, unterstützt durch die BAKOM-Akkreditierung von Swisscom Trust Services, zu CHF 5 pro Dokument ohne Mindestbindung.
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