Anfang 2024 reichte eine Zurcher Treuhandfirma ein Angebot fur ein offentliches Infrastrukturprojekt uber der Bundesbeschaffungsschwelle von CHF 230.000 ein. Das erfolgreiche Angebot stutzte sich auf eine Reihe von unterzeichneten Erklarungen, die alle als Standard-PDFs ohne qualifizierte Siegel erstellt worden waren. Als ein Mitbewerber sechs Monate spater die Integritat der Unterlagen anfocht, forderte das kantonale Beschaffungsburo einen kryptografischen Nachweis, dass die Erklarungen nach der Einreichung nicht verandert worden waren. Die Firma hatte keinen solchen Nachweis. Die Anfechtung loste ein Neubewertungsverfahren aus, das der Firma den Auftrag und CHF 180.000 an Verwaltungs- und Anwaltskosten kostete. Nach ZertES SR 943.03 hatte ein qualifiziertes Siegel eines BAKOM-akkreditierten Anbieters diese Tur sofort geschlossen.
Genau dieses Ergebnis verhindert die ZertES-Konformitat. Fur Schweizer Unternehmen in den Bereichen Beschaffung, Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen und litigationsnahe Tatigkeiten ist der Rahmen keine rechtliche Formalitat mehr. Er ist die Grundlage fur rechtlich verteidigbare Aufzeichnungen.