
Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen E-Signatur und einer qualifizierten elektronischen Signatur? Und warum spielt das für Schweizer Unternehmen eine entscheidende rechtliche Rolle?
Im Februar 2025 lieferte ein Zurcher Markenstudio eine vollstandige visuelle Identitat an einen Fintech-Kunden: Logo, Typografiesystem, Farbpalette, Markenrichtlinien. Der Vertrag war von beiden Parteien durch das Eintippen des Namens in ein PDF-Textfeld "unterschrieben" worden. Vier Monate spater behauptete der Kunde, dass die Exklusivitatsklausel nie vereinbart worden sei. Das Studio hatte die PDF-Datei. Der Anwalt des Kunden stellte eine Frage: Konnen Sie beweisen, dass dieses Dokument seit der Unterzeichnung nicht verandert wurde? Das Studio konnte sie nicht beantworten.
Das ist die Lucke, die eine qualifizierte elektronische Signatur von einem in ein Feld eingetippten Namen unterscheidet. Dieser Leitfaden erklart den Unterschied, warum Schweizer Gerichte diese unterschiedlich behandeln, und wie Swiss Trust Layer Ihren Vertragen QES-Schutz in unter zwei Minuten bietet.
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