Betreiberin: Swiss Trust Layer AG, Dorfstrasse 2d, 8835 Feusisberg, Schweiz · Anwendbares Recht: Schweizer Recht · Gerichtsstand: Feusisberg, Schweiz
1.1 Zweck der Vereinbarung und Bindungswirkung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die Vereinbarung) regeln den Zugriff auf und die Nutzung der Swiss-Trust-Layer-Dienste, die von Swiss Trust Layer AG (wir, uns oder unser) unter Schweizer Rechtsstandards betrieben werden. Durch den Zugriff auf oder die Nutzung von Swiss Trust Layer bestätigen Sie, dass Sie diese Vereinbarung gelesen und verstanden haben und zustimmen, rechtlich an sie gebunden zu sein.
Diese Vereinbarung dient dazu, klare, durchsetzbare Regeln für die Bereitstellung einer digitalen Vertrauensinfrastruktur festzulegen, die Vertraulichkeit, Integrität und die Grundsätze der Schweizer Datenhoheit priorisiert. Wenn Sie nicht einverstanden sind, dürfen Sie Swiss Trust Layer nicht nutzen.
1.2 Dokumentenpriorität und dienstspezifische Bedingungen
Soweit Swiss Trust Layer AG Bestellformulare, Abonnementbestätigungen, Leistungsbeschreibungen oder technische Dokumentationen für spezifische Module bereitstellt, sind diese Bestandteil dieser Vereinbarung, sofern sie nicht im Widerspruch zu deren zwingenden Bestimmungen stehen. Im Konfliktfall gilt folgende Rangfolge: (1) Datenhoheit und US-Ausschluss, (2) Datenzugriff durch Schweizer Behörden, (3) diese AGB, (4) Leistungsbeschreibungen und technische Dokumentationen.
2.1 Identifizierung des Anbieters
Die Anbieterin ist Swiss Trust Layer AG, eine Gesellschaft nach Schweizer Recht. Swiss Trust Layer AG betreibt Swiss Trust Layer als eine auf Vertrauen und Datenschutz ausgerichtete Dienstleistungsumgebung mit schweizerzentrtierten Governance- und Compliance-Kontrollen.
2.2 Identifizierung des Nutzers und Vertretungsbefugnis
Der Nutzer (auch Sie oder Ihr) ist die natürliche oder juristische Person, die auf Swiss Trust Layer zugreift oder diesen nutzt. Wenn Sie Swiss Trust Layer im Namen eines Unternehmens nutzen, sichern Sie zu, dass Sie bevollmächtigt sind, diese Einheit an diese Vereinbarung zu binden.
Swiss Trust Layer ist darauf ausgelegt, eine strukturierte Vertrauensumgebung bereitzustellen, einschliesslich Mechanismen zur Unterstützung von Identität, Verifizierung, Integrität und kryptografischer Sicherheit. Die Parteien vereinbaren, dass ein einheitlicher, dem Schweizer Recht unterstehender vertraglicher Rahmen wesentlich ist.
Swiss Trust Layer AG betreibt Swiss Trust Layer mit einem bewussten Bekenntnis zu Schweizer Rechtsstandards. Diese Vereinbarung enthält ausdrückliche Bestimmungen, die Datenabfragen aus den USA ablehnen und die Befugnis zum behördlichen Datenzugriff in Strafsachen auf die Schweiz beschränken.
Zweck dieser Vereinbarung ist es, die rechtlichen und betrieblichen Bedingungen festzulegen, unter denen Swiss Trust Layer AG Swiss Trust Layer als sichere Vertrauensinfrastruktur bereitstellt, die ausschliesslich Schweizer Recht unterliegt. Dieses Governance-Modell gilt weltweit für alle Nutzer.
Ein Kernzweck ist es sicherzustellen, dass die Schweizer Souveränitätsprinzipien auf das Dienstleistungsverhältnis Anwendung finden. Der Nutzer verpflichtet sich, diese Prinzipien nicht zu umgehen.
Diese Vereinbarung gilt für alle Nutzungen von Swiss Trust Layer, einschliesslich der interaktiven Nutzung, API-basierter Integrationen, Entwicklertools, Administrationskonsolen und jeglicher damit verbundener Unterstützung, Wartung oder durch Swiss Trust Layer erstellter Vertrauensnachweise.
Diese Vereinbarung gilt weltweit. Nutzer ausserhalb der Schweiz stimmen zu, dass das Vertragsverhältnis ausschliesslich dem Schweizer Recht unterliegt.
7.1 Verantwortlichkeiten von Swiss Trust Layer AG
Swiss Trust Layer AG wird Swiss Trust Layer mit angemessener Sorgfalt betreiben und dabei geeignete technische und organisatorische Massnahmen anwenden. Swiss Trust Layer AG wird interne Verfahren zur Bearbeitung rechtmässiger Datenabfragen implementieren, einschliesslich der Ablehnung von US-Datenabfragen und der Beschränkung von Offenlegungen in Strafsachen ausschliesslich auf die Schweizer Regierungsbehörden.
7.2 Verantwortlichkeiten des Nutzers
Sie sind verantwortlich für die Geheimhaltung Ihrer Zugangsdaten, Schlüssel, Token und des administrativen Zugriffs sowie für alle Aktivitäten, die über Ihr Konto durchgeführt werden. Sie müssen Swiss Trust Layer AG unverzüglich benachrichtigen, wenn Sie unbefugten Zugriff vermuten.
Sie dürfen Swiss Trust Layer nur für rechtmässige Zwecke und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung nutzen. Sie dürfen den Dienst nicht stören, Sicherheitskontrollen nicht umgehen und den Dienst nicht für ungesetzliche Überwachung oder unbefugten Zugriff auf Drittsysteme nutzen.
Sie dürfen Swiss Trust Layer nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering) oder versuchen, Quellcode, Algorithmen oder die zugrunde liegende Struktur abzuleiten, es sei denn, eine solche Einschränkung ist durch zwingendes Schweizer Recht untersagt.
Sofern APIs, SDKs, Zertifikate oder Vertrauensartefakte bereitgestellt werden, müssen Sie diese gemäss der technischen Dokumentation und den Sicherheitsanweisungen von Swiss Trust Layer AG integrieren.
Sofern Swiss Trust Layer kostenpflichtig angeboten wird, erklären Sie sich bereit, die anfallenden Gebühren zu zahlen. Gebühren können Abonnementgebühren, nutzungsabhängige Gebühren, Einrichtungsgebühren oder Supportgebühren umfassen. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind Gebühren für Abonnementzeiträume im Voraus fällig.
Wenn Sie unbestrittene Beträge bei Fälligkeit nicht zahlen, kann Swiss Trust Layer AG nach angemessener Vorankündigung den Zugriff sperren und Verzugszinsen gemäss Schweizer Recht berechnen.
Jede Partei kann im Zusammenhang mit dem Dienst vertrauliche Informationen von der anderen erhalten. Die empfangende Partei muss diese mit mindestens der gleichen Sorgfalt schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Sensibilität anwendet.
Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind, unabhängig entwickelt wurden oder rechtmässig von einem Dritten erhalten wurden. US-Datenabfragen werden gemäss Abschnitt 11 abgelehnt.
Swiss Trust Layer schliesst jegliche US-Datenabfragen explizit aus und lehnt diese ab. Swiss Trust Layer AG kommt US-Datenabfragen nicht nach, erkennt US-Behörden nicht als befugt an, eine Offenlegung zu erzwingen, und stellt den Vereinigten Staaten keine Nutzerdaten freiwillig zur Verfügung. Diese Klausel ist eine grundlegende Bedingung des Dienstes.
Swiss Trust Layer AG gibt keine Nutzerdaten an die Vereinigten Staaten weiter. Dies umfasst die Offenlegung gegenüber US-Regierungsstellen, US-Gerichten und US-Geheimdiensten. Sie verpflichten sich, Swiss Trust Layer AG nicht aufzufordern, Nutzerdaten in die USA zu übertragen.
Swiss Trust Layer AG behält alle Rechte, Titel und Interessen an Swiss Trust Layer, einschliesslich der Software, Plattformarchitektur, Schnittstellen, Sicherheitsmechanismen, Marken, Logos und Dokumentationen, soweit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes gewährt wird.
Sie erhalten ein begrenztes, nicht exklusives, nicht übertragbares und widerrufliches Recht, Swiss Trust Layer ausschliesslich für Ihre internen Geschäftszwecke zu nutzen.
Im Verhältnis zwischen den Parteien behalten Sie die Rechte an Ihren Inhalten. Sie gewähren Swiss Trust Layer AG ein begrenztes Recht, Inhalte ausschliesslich zum Zweck der Bereitstellung, Wartung und Verbesserung von Swiss Trust Layer zu verarbeiten.
Swiss Trust Layer AG sichert zu, dass das Unternehmen nach Schweizer Recht ordnungsgemäss organisiert ist und zur Unterzeichnung dieser Vereinbarung befugt ist. Swiss Trust Layer wird im grösstmöglichen nach Schweizer Recht zulässigen Umfang 'wie besehen' und 'nach Verfügbarkeit' bereitgestellt.
Sie sichern zu, dass Sie die Rechtsfähigkeit zum Abschluss dieser Vereinbarung besitzen und alle erforderlichen Rechte, Zustimmungen und Hinweise für alle von Ihnen eingereichten Inhalte eingeholt haben.
Sie erklären sich damit einverstanden, Swiss Trust Layer in einer Weise zu nutzen, die mit den Schweizer Datenschutzprinzipien übereinstimmt, einschliesslich Zweckbindung, Verhältnismässigkeit, Datenminimierung und angemessener Sicherheit.
Sie müssen angemessene Sicherheitspraktiken in Ihrer eigenen Umgebung implementieren, einschliesslich Endpunktsicherheit, Schutz von Zugangsdaten und Protokollierung von Zugriffen.
Swiss Trust Layer AG wird auf Datenzugangsanfragen in Strafsachen nur reagieren, wenn diese von der Schweizer Regierung gemäss geltendem Schweizer Recht ausgestellt wurden. Swiss Trust Layer AG wird auf entsprechende Anfragen anderer Regierungen oder Rechtssysteme nicht reagieren.
Im grösstmöglichen nach Schweizer Recht zulässigen Umfang haftet Swiss Trust Layer AG nicht für mittelbare, beiläufige, besondere, Folge- oder Strafschäden, einschliesslich Gewinn- oder Datenverluste.
Die Gesamthaftung von Swiss Trust Layer AG für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist auf die in den zwölf Monaten vor dem Anspruch gezahlten Beträge begrenzt, sofern das Schweizer Recht nichts anderes vorschreibt.
Diese Vereinbarung gilt ab dem Datum, an dem Sie Swiss Trust Layer erstmals nutzen. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit angemessener schriftlicher Kündigungsfrist kündigen. Swiss Trust Layer AG kann den Zugriff unverzüglich sperren, wenn Sie diese Vereinbarung wesentlich verletzen.
Die Parteien werden versuchen, Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gütlich durch Verhandlungen in gutem Glauben beizulegen. Scheitert dies innerhalb von 30 Tagen, können die zuständigen Gerichte am Sitz von Swiss Trust Layer AG in Feusisberg, Schweiz, angerufen werden.
Diese Vereinbarung unterliegt Schweizer Recht und ist gemäss diesem auszulegen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Swiss Trust Layer AG kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit aktualisieren.