
Haben Sie KI bei der Erstellung Ihres Werks genutzt? Erfahren Sie, wie Sie menschliche Urheberschaft und Urheberrecht im Jahr 2026 unter EU-KI-Gesetz Artikel 50 mit qualifizierten Zeitstempeln nachweisen.
Im März 2025 lieferte eine in Basel ansässige UX-Agentur eine vollständige Markenidentität an ein Series-A-Startup, drei Tage bevor der Vertrag des Kunden gegengezeichnet war. Zwei Wochen nach der Übergabe beanspruchte der neue hauseigene Designer des Startups die Urheberschaft für das gesamte visuelle System. Die Agentur hatte während des gesamten Projekts KI-Tools eingesetzt: jede Eingabe war gelenkt, jede Ausgabe überarbeitet, jede Schriftentscheidung bewusst getroffen. Doch auf keinem Entwurf, keiner Projektbeschreibung und keiner Iterationsdatei existierte ein qualifizierter Zeitstempel. Die Anwälte des Startups stellten dem Rechtsbeistand der Agentur eine einzige Frage: Beweisen Sie, dass die Agentur es zuerst erstellt hat. Die Agentur hatte keine Antwort, die vor Gericht standhielt.
Das Ergebnis dieses Rechtsstreits hing nicht davon ab, wer die Arbeit tatsächlich geleistet hatte, sondern davon, wer den kreativen Prozess zum Zeitpunkt seines Entstehens dokumentiert hatte. Ein durchschnittlicher EU-IP-Verletzungsfall kostet EUR 250.000 bis EUR 1,2 Millionen (EUIPO, 2023). Das Briefing der Agentur, der erste Entwurf und drei Überarbeitungsrunden hätten jeweils für CHF 5 pro Dokument versiegelt werden können. Vier Versiegelungen für CHF 20 insgesamt, gegen eine sechsstellige Rechtsexposition.
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