
Schweizer Musikrecht, ZertES-zertifiziertes Versiegeln von Tracks und Kompositionen und wie Sie gerichtsverwertbare Urheberschaftsnachweise erstellen, bevor Sie mit Labels oder Streaming-Plattformen teilen.
Im September 2024 schickte ein Zuricher Komponist und Produzent drei unveroffentlichte Tracks an eine Berliner Sync-Bibliothek als Teil eines Pitches. Die Bibliothek lehnte alle drei ab. Vier Monate spaeter horte er seine harmonischen Progressionen und rhythmischen Signaturen in einem Werbespot, der auf drei europaischen Markten lief. Er hatte keinen qualifizierten Zeitstempel, der dem Pitch vorausging. Der folgende Rechtsstreit dauerte elf Monate und kostete ihn CHF 48.000 an Anwaltskosten. Er konnte nicht beweisen, dass die Komposition vor dem Pitch-Datum existierte, und der Fall wurde zu ungunstigen Bedingungen beigelegt.
Die Schweizer Musikbranche steht an der Schnittstelle einiger der weltweit starksten IP-Gesetze und der komplexesten grenzuberschreitenden Durchsetzungsherausforderungen. Unabhangige Kunstler, Sessionmusiker, Produzenten und Komponisten, die Tracks an Sync-Bibliotheken liefern, stehen alle vor derselben Realitat: Die Kenntnis daruber, wie das Schweizer Urheberrecht ihre Musik schutzt und wo es das nicht tut, ist der Unterschied zwischen dem Besitz ihrer Arbeit und dem Kampf darum.
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