
Die Schweizer Musikindustrie steht an der Schnittstelle einiger der stärksten IP-Rechte der Welt und einiger der komplexesten grenzüberschreitenden Durchsetzungsherausforderungen.
Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG — SR 231.1) folgt dem gleichen Grundprinzip wie die Berner Übereinkunft: Das Urheberrecht entsteht automatisch im Moment der Schöpfung. Die Komposition, der Text, die Tonaufnahme und die Arrangement sind alle im Moment ihrer Fixierung geschützt.
Aber "geschützt" und "beweisbar" sind verschiedene Dinge.
Musikentwicklung ist iterativ. Ein Track beginnt als Sprachnotiz, wird zu einem groben Demo, wird umstrukturiert und durchläuft mehrere Versionen. Ohne dokumentierte Versionshistorie ist es nahezu unmöglich, genau festzustellen, was Sie wann erstellt haben, wenn ein Streit entsteht.
Swiss Trust Layer berechnet einen SHA-256-Hash jeder Musikdatei und übermittelt diesen Hash an Swisscom Trust Services zur Verankerung in einem qualifizierten elektronischen Zeitstempel.
Was dies beweist: Diese genaue Audiodatei existierte zu diesem zertifizierten Datum und diese Uhrzeit. Das Zertifikat ist von jedem Dritten ohne Ihre Beteiligung verifizierbar.
Wann versiegeln: Vor jedem ausgehenden Share — vor dem Senden von Demos an Labels, Manager oder Verleger; vor dem Hochladen auf Vertriebsplattformen; vor dem Einreichen bei Sync-Bibliotheken.
Schützen Sie Ihre Musik, bevor sie Ihr Studio verlässt. Starten Sie auf swisstrustlayer.com.
Siehe auch: Musikurheberrecht versiegeln · ZertES Rechtsrahmen · eIDAS EU-Abdeckung
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