
eIDAS regelt elektronische Signaturen in der EU. ZertES in der Schweiz. Gegenseitige Anerkennung ist nicht automatisch.
Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat, daher gilt eIDAS nicht als EU-Recht in der Schweiz. Stattdessen hat die Schweiz ihr eigenes E-Signatur-Gesetz: ZertES (SR 943.03). Beide Rahmenwerke sind strukturell aufeinander abgestimmt, aber rechtlich getrennte Instrumente. Eine Signatur, die nach einem Rahmenwerk qualifiziert ist, wird nicht automatisch nach dem anderen anerkannt.
Schweiz und EU haben keine automatische gegenseitige Anerkennung qualifizierter E-Signaturen. Fur grenzuberschreitende Vertrage zwischen Schweizer und EU-Parteien ist ein VTSD mit sowohl EUTL-Listing als auch BAKOM-Akkreditierung die sicherste Wahl. Swisscom Trust Services erfullt beide Anforderungen. Swiss Trust Layer nutzt Swisscom Trust Services genau deshalb als QTSP-Partner.
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