Im Oktober 2024 entdeckte eine Zuricher Illustratorin namens Lena Steiner, dass jemand ihr gesamtes Portfolio als NFT-Kollektion auf einer fremden Plattform gepraegt hatte. Die Kollektion erzielte an einem Wochenende CHF 12.000 an Token-Verkaeufen. Lena hatte die Originaldateien, Erstellungsdaten im Cloud-Speicher und ihre Publikationshistorie auf drei Plattformen. Nichts davon genugte. Der Kaeufer verlangte Nachweis, dass Lena, nicht der Praeger, das Werk geschaffen hatte. Sie hatte keinen Beweis, den ein Gericht ohne Bestreitung akzeptiert hatte.
Das Problem war nicht fehlende Beweise, sondern dass kein einziges ihrer Dokumente gesetzliche Vermutungswirkung besass. Alles, was sie hatte, war entweder selbst erstellt oder von einem privaten Unternehmen unter eigenen Nutzungsbedingungen gespeichert. Der NFT-Praeger hatte Blockchain-Eintrage. Lena hatte Datei-Metadaten. In einem strittigen Verfahren ist dieses Ungleichgewicht entscheidend.