Im Februar 2025 fertigte eine in Lausanne ansassige freiberufliche Illustratorin eine Serie von zwolf redaktionellen Drucken fur eine Schweizer Lifestyle-Marke an. Sie lud die fertigen Dateien in das gemeinsame Laufwerk des Kunden hoch, bevor der Vertrag gegengezeichnet wurde. Drei Monate spater tauchten dieselben Bilder auf der Verpackung der Marke auf, als Werk eines hausinternen Designers bezeichnet. Sie hatte keinen gesiegelten Nachweis uber das Erstellungsdatum. Ihre einzige Dokumentation waren Zeitstempel des gemeinsamen Laufwerks, die das Rechtsteam der Marke als vom Server generiert anfocht.
Die Berner Ubereinkunft gab ihr das Urheberrecht ab dem Moment der Schopfung jedes Drucks automatisch. Was ihr fehlte, waren Beweise. In IP-Streitigkeiten ist ein Recht ohne nachweisbare Beweise vor Gericht wenig wert.