Eine Unternehmensmitteilung gehoert zu den wenigen Dokumenten, bei denen eine ueberzeugende Faelschung binnen Minuten Schaden anrichtet. Die Richtigstellung kommt immer spaeter als die Faelschung.
Die Pruefluecke
Die verfuegbaren Pruefmittel sind schwach. Die E-Mail-Domain laesst sich faelschen, der Briefkopf aus jeder frueheren Mitteilung kopieren, die Kontaktnummer erfinden. Ein Anruf hilft nur waehrend der Geschaeftszeiten.
Siegeln im Moment der Veroeffentlichung
Ein qualifiziertes elektronisches Siegel wird an eine juristische Person ausgestellt und bindet das Dokument an das Unternehmen selbst. Der kryptografische Hash macht jede spaetere Aenderung erkennbar, was hier besonders zaehlt: die wirksamste Manipulation ist oft eine echte Mitteilung mit einer still geaenderten Zahl. Ein qualifizierter Zeitstempel belegt den Veroeffentlichungszeitpunkt und geniesst nach eIDAS eine gesetzliche Vermutung.
Warum der Zeitpunkt rechtlich zaehlt
Bei kotierten Gesellschaften haengen Offenlegungspflichten davon ab, wann kursrelevante Informationen veroeffentlicht wurden. Ein Serverprotokoll wird von der Gesellschaft selbst kontrolliert. Ein qualifizierter Zeitstempel stammt von einer akkreditierten Drittstelle. In der Schweiz gilt hierfuer ZertES (SR 943.03).





