Diese Woche kamen drei unabhängige Entwicklungen zusammen, die alle in dieselbe Richtung zeigen: KI-Inhalte werden rechtlich komplizierter, und der Nachweis, was Sie wann erstellt haben, wird zu dem, was Sie tatsächlich schützt. Ein Rekordvergleich wurde abgeschlossen. Ein neues EU-Offenlegungsgesetz trat in Kraft, mit echten Bußgeldern. Und ein Geschworenenprozess begann, der prägen könnte, wie KI-Bildgeneratoren urheberrechtlich behandelt werden. Nichts davon ist abstrakt. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste für diesen Monat, keine Zusammenfassung zum einmaligen Lesen.
Die Woche in drei Sätzen
Ein Bundesgericht erteilte am 20. Juli 2026 die endgültige Genehmigung für den 1,5-Milliarden-Dollar-Vergleich in Bartz gegen Anthropic, den größten Urheberrechtsvergleich dieser Art und ein klares Signal dafür, was nicht genehmigte Trainingsdaten ein Unternehmen kosten können. Am 2. August 2026 trat Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes in Kraft. Er verlangt eine Offenlegung, wenn Inhalte, die Nutzern gezeigt werden, KI-generiert oder KI-bearbeitet sind, mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes. Und in diesem Monat begann ein Geschworenenprozess in Andersen gegen Stability AI, ein weiterer Test dafür, wie Bildgeneratoren mit der Frage der Trainingsdaten umgehen. Ein Urteil liegt noch nicht vor.
Ihre September-Checkliste
Gehen Sie diese Liste einmal ehrlich durch. Wenn Sie eine Frage nicht klar mit Ja beantworten können, ist das der Punkt, den Sie zuerst klären sollten.
- Wissen Sie, ob Ihre KI-generierten Inhalte eine Offenlegung nach Artikel 50 benötigen? Wenn Ihr Unternehmen EU-Nutzern Inhalte zeigt, die von KI erzeugt oder wesentlich bearbeitet wurden, ist eine Kennzeichnung jetzt, da Artikel 50 in Kraft ist, sehr wahrscheinlich erforderlich. Prüfen Sie dies vor der nächsten Kampagne, nicht danach.
- Haben Sie einen datierten, unabhängigen Nachweis für Ihre eigene kreative oder dokumentarische Arbeit? Der Nachweis muss existieren, bevor ein Streit beginnt, nicht erst, wenn er bereits läuft. Genau zeigen zu können, wann Sie etwas erstellt haben, zählt mehr, als es im Nachhinein zu behaupten.
- Verfolgen Sie, welche KI-Werkzeuge Ihr Team tatsächlich nutzt und womit diese trainiert wurden? Jede aktuelle Klage und jeder Vergleich führt letztlich auf eine Frage zu den Trainingsdaten zurück. Wissen Sie, auf welche Anbieter sich Ihr Team im Alltag verlässt, und ob diese Anbieter ihre Trainingsquellen offengelegt haben.
- Haben Sie Lieferantenverträge auf Freistellungsklauseln geprüft? Falls ein Anspruch wegen Trainingsdaten Ihr Unternehmen über ein bezahltes Werkzeug erreicht, finden Sie jetzt heraus, nicht erst bei einer Klageschrift, ob dieser Anbieter Sie absichert oder Sie ungeschützt lässt.
- Versteht Ihr Team den Unterschied zwischen der Nutzung von KI-Ausgaben und dem Training mit fremdem geschütztem Werk? Genau diese Unterscheidung steht im Zentrum der Fälle, die derzeit vor Gericht verhandelt werden, und sie verändert, welches Risiko Ihr Unternehmen tatsächlich trägt.
- Haben Sie eine schriftliche Richtlinie für KI-Offenlegung bei allem, was öffentlich sichtbar ist? Eine einseitige interne Richtlinie, vereinbart bevor Fragen zur Durchsetzung aufkommen, ist deutlich günstiger, als es unter Druck zu klären.
- Haben Sie eine Erinnerung gesetzt, diese Liste nächsten Monat erneut durchzugehen? Die Regeln in diesem Bereich ändern sich weiterhin. Eine kurze monatliche Prüfung ist ein geringer Aufwand, um Ihr Unternehmen aktuell zu halten, statt später aufzuholen.
Nichts davon muss kompliziert sein, aber jeder Punkt braucht eine echte Antwort, keine Annahme. Wenn die Offenlegung nach Artikel 50 der Punkt ist, bei dem Sie am unsichersten sind, fangen Sie dort an. Wir haben eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengestellt, die zeigt, was unter der Verordnung als KI-generierter Inhalt gilt, wie eine Offenlegung geschrieben wird, die die Anforderung erfüllt, und wo sie erscheinen muss. Holen Sie sich die Artikel-50-Checkliste und arbeiten Sie sie diese Woche durch, bevor sie zum Problem des nächsten Monats wird.



