Jedes Buero kennt die Geschichte. Ein Detail wird zwei Jahre nach der Uebergabe infrage gestellt. Jemand legt einen Plan vor. Das Buero ist ziemlich sicher, dass es nicht die herausgegebene Revision ist, aber der Nachweis bedeutet Suche in E-Mail-Verlaeufen und einem inzwischen migrierten Dokumentensystem.
Worum der Streit wirklich geht
Haftungsfaelle drehen sich selten darum, ob eine Berechnung richtig war. Sie drehen sich darum, was in welcher Revision und an welchem Datum herausgegeben wurde. Drei Schwachstellen wiederholen sich: Revisionsunklarheit, Datumsunsicherheit, und stille Aenderung einer als PDF versandten Zeichnung.
Was das Siegeln eines Plans bewirkt
Der kryptografische Hash fixiert die Revision: aendert sich eine Linie, ein Mass oder ein Vermerk, schlaegt die Pruefung fehl. Der qualifizierte Zeitstempel stammt von einer akkreditierten Stelle und nicht vom Bueroserver, und geniesst nach eIDAS eine gesetzliche Vermutung. Die qualifizierte elektronische Signatur bindet den Plan an die verantwortliche Person, ein Siegel an das Buero.
Die rechtliche Lage
In der Schweiz gilt ZertES (SR 943.03); nach Art. 14 Abs. 2bis OR ist die qualifizierte elektronische Signatur der eigenhaendigen gleichgestellt. Architekturplaene sind zudem als Werke nach der Berner Uebereinkunft automatisch geschuetzt. Nicht automatisch vorhanden ist der Nachweis, wann ein bestimmter Entwurf entstand.





