
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der einzige E-Signatur-Typ, der nach eIDAS Art. 25(2) und ZertES Art. 11 die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift hat.
Eine elektronische Signatur ist keine einheitliche Sache. Das europaische und das Schweizer Recht definieren drei verschiedene Stufen mit unterschiedlicher Rechtswirkung. An der Spitze steht die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die einzige Stufe mit gesetzlicher Vermutung einer handschriftlichen Unterschrift.
Nach der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und dem Schweizer ZertES (SR 943.03) gibt es drei Signaturtypen:
Das Schlusselwort ist das Zertifikat, nicht die Software. Eine QES erfordert ein qualifiziertes Zertifikat eines auf der EU-Vertrauensliste eingetragenen QTSP. Swisscom Trust Services ist sowohl auf der EUTL als auch nach ZertES akkreditiert.
In der Schweiz ist eine QES fur bestimmte Vertragstypen erforderlich, die Schriftlichkeit nach Gesetz verlangen, z.B. Konkurrenzklauseln (OR Art. 340) und Burgschaften (OR Art. 493).
Swiss Trust Layer integriert akkreditierte QTSPs. Ab CHF 5 pro Dokument. Weitere Details unter Losungen fur Treuhandbros.
Schützen Sie Ihre Arbeit mit Swiss Trust Layer AG
Versiegeln Sie Ihr geistiges Eigentum mit einem gerichtsfesten e-Siegel, unterstützt von Swisscom Trust Services.
Demo buchen