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ZertES SR 943.03 · Schweizer Bundesrecht

Schweizer IP-Schutz: Ihre Ideen rechtssicher versiegeln

Swiss Trust Layer schützt Ihr geistiges Eigentum mit kryptografischen Siegeln nach ZertES SR 943.03, dem Schweizer Bundesgesetz für qualifizierte elektronische Signaturen. Gerichtsverwertbar, manipulationssicher, in unter 2 Minuten.

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Was ist Schweizer IP-Schutz?

Geistiges Eigentum umfasst alle Schöpfungen des menschlichen Geistes: Werke der Literatur, Kunst, Musik, Architektur, Computerprogramme, Erfindungen und Geschäftsgeheimnisse. In der Schweiz wird dieser Schutz durch das Urheberrechtsgesetz (URG, SR 231.1) sowie durch spezifische Gesetze für Patente, Marken und Designs geregelt.

Das Problem in der digitalen Welt: Dateien lassen sich kopieren, verändern und verbreiten, ohne dass der ursprüngliche Schöpfungszeitpunkt eindeutig nachgewiesen werden kann. Genau hier setzt die kryptografische Versiegelung an.

Swiss Trust Layer nutzt das Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (ZertES, SR 943.03), um Ihren Dokumenten einen unveränderlichen, rechtsverbindlichen Zeitstempel zu verleihen.

Im Gegensatz zu einer blossen Speicherung in der Cloud, rechtlich angreifbar, ist ein ZertES-Siegel kryptografisch gebunden und durch einen akkreditierten Schweizer Trust Service Provider beglaubigt.

ZertES SR 943.03

Schweizer Bundesrecht

Urheberrechtsgesetz URG

SR 231.1 konform

Berner Übereinkommen

181 Mitgliedsstaaten

Wer braucht Schweizer IP-Schutz?

Rechtssicherer IP-Schutz ist nicht nur für grosse Unternehmen relevant. Jede Person, die geistiges Eigentum schafft, profitiert von einer kryptografischen Versiegelung.

Architektinnen und Architekten

Schützen Sie BIM-Modelle, Baupläne und Designkonzepte vor unbefugter Nutzung. Ein kryptografischer Zeitstempel beweist, dass Ihr Entwurf zu einem bestimmten Zeitpunkt existierte.

Musikerinnen und Musiker

Versiegeln Sie Kompositionen, Liedtexte und Produktionsdateien, bevor Sie sie an Labels oder Kollaborationspartner weitergeben. Das Siegel dient als unbestreitbarer Eigentumsnachweis.

Startups und Gründerinnen

Sichern Sie Pitchdecks, Algorithmen und Geschäftskonzepte bereits in der Entwicklungsphase. Zeigen Sie Investorinnen, dass Ihre IP rechtssicher dokumentiert ist.

Anwältinnen und Anwälte

Unterzeichnen Sie Verträge und Schriftsätze mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach ZertES SR 943.03, gerichtsverwertbar und beweiskräftig.

Medizin und Gesundheitswesen

Versiegeln Sie Patientenakten und klinische Protokolle DSGVO-konform und revisionssicher. Der kryptografische Nachweis schützt vor nachträglichen Manipulationen.

Wie funktioniert die Versiegelung?

In drei einfachen Schritten zu einem rechtssicheren Dokument, ohne technisches Vorwissen, ohne Software-Installation.

Dokument hochladen

Laden Sie Ihre Datei auf die Swiss Trust Layer Plattform hoch. Unterstützt werden PDF, DOCX, ZIP, CAD, Audio, Video und alle weiteren gängigen Formate, bis zu 500 MB.

Kryptografische Versiegelung

Die Plattform wendet innerhalb von Sekunden eine qualifizierte elektronische Signatur nach ZertES SR 943.03 an. Ein unveränderlicher kryptografischer Zeitstempel wird mit Ihrem Dokument verknüpft.

Zertifikat erhalten

Sie erhalten ein Versiegelungszertifikat mit Zeitstempel, Hashwert und Signaturnachweis. Dieses Zertifikat kann jederzeit öffentlich verifiziert werden, ohne Login.

Versiegelung in unter 2 Minuten

Von der Datei-Upload bis zum fertigen Zertifikat dauert der gesamte Prozess weniger als eine Minute. Die kryptografische Berechnung erfolgt vollständig auf sicherer Schweizer Infrastruktur.

Rechtsgrundlage: Was schützt Ihr Siegel?

Die rechtliche Grundlage beruht auf drei komplementären Rechtsrahmen, die zusammen einen umfassenden und international anerkannten Schutz bieten.

ZertES SR 943.03, Schweizer Bundesgesetz

Das Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste (ZertES, SR 943.03) regelt die Ausstellung qualifizierter elektronischer Signaturen in der Schweiz. Gemäss Art. 2 ZertES ist eine qualifizierte elektronische Signatur einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. ZertES →

eIDAS (EU-Verordnung Nr. 910/2014), Europäischer Rahmen

Für Geschäftsbeziehungen in die EU gilt die eIDAS-Verordnung als paralleler Rechtsrahmen. Swisscom Trust Services hält sowohl eine ZertES-Akkreditierung als auch eine eIDAS-QTSP-Zertifizierung, weshalb ein Swiss Trust Layer Siegel in der Schweiz und in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten anerkannt wird. eIDAS →

Berner Übereinkommen, Internationale Reichweite

Das Berner Übereinkommen (1886) verpflichtet alle 181 Unterzeichnerstaaten, Urheberrechte anderer Mitglieder anzuerkennen. Ein kryptografisch versiegeltes Dokument gilt als Eigentumsnachweis in jedem dieser Länder, ohne separate Registrierung.

Wichtiger Hinweis: Swiss Trust Layer stellt technische Versiegelungsdienste bereit. Diese Seite bietet allgemeine Informationen zu rechtlichen Grundlagen, ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Schweizer IP-Schutz und zur kryptografischen Versiegelung.

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Erstellen Sie ein Konto und versehen Sie Ihr erstes Dokument in wenigen Minuten mit einem gerichtsfesten qualifizierten ZertES-Siegel, Nachweis, wer es erstellt hat und wann.

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Die Schweizer Checkliste zum Schöpfungsnachweis

Schritte, um Ihre Urheberschaft nach Schweizer Recht beweisbar zu machen, vom qualifizierten ZertES-Siegel bis zur Anerkennung durch die Berner Übereinkunft. Geben Sie Ihre E-Mail ein, um die vollständige Liste freizuschalten.

1

Versiegeln vor dem Teilen

Versehen Sie ein Werk mit einem qualifizierten Zeitstempel, sobald es fertig ist, damit die Urheberschaft feststeht, bevor ein Entwurf Ihr Gerät verlässt.

2

Ein qualifiziertes ZertES-Siegel verwenden

Binden Sie jede Datei mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach ZertES SR 943.03, rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift vor Schweizer Gerichten gleichgestellt.

3

Das Urheberschaftsdatum festhalten

Verlassen Sie sich auf einen akkreditierten Schweizer Zeitstempel, der nicht rückdatiert werden kann, statt auf eine selbst gesendete E-Mail oder ein Cloud-Upload-Datum.

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