Der Signaturgültigkeits- und Risiko-Check schätzt den jährlichen Vertragswert, den ein Unternehmen mit einer Methode unterzeichnet, deren Gültigkeit angefochten werden könnte. Er nutzt die Anzahl der pro Monat unterzeichneten Verträge, den durchschnittlichen Vertragswert und die aktuelle Signaturmethode (handschriftlich, einfache elektronische Signatur oder qualifizierte elektronische Signatur), um eine illustrative Risikozahl zu ermitteln. Das hilft Organisationen bei der Entscheidung, ob qualifiziertes Signieren gerechtfertigt ist. Qualifizierte elektronische Signaturen sind der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und gelten als abgedeckt.
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Signaturgültigkeits- und Risiko-Check
Sehen Sie, wie viel Ihres jährlichen Vertragswerts hinter einer Unterschrift steht, die angefochten werden könnte, und was qualifiziertes Signieren daran ändert. Dauert 60 Sekunden.
Häufige Fragen
Was ist das Signaturgültigkeitsrisiko?
Es ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein unterzeichneter Vertrag mit der Begründung angefochten wird, die Unterschrift sei für dieses Dokument rechtlich nicht ausreichend. Einfache elektronische Signaturen und gescannte handschriftliche Unterschriften tragen dieses Risiko bei formellen oder hochwertigen Dokumenten stärker als eine qualifizierte elektronische Signatur, die der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.
Wie wird der Wert mit Gültigkeitsrisiko berechnet?
Der Check nimmt Ihre Verträge pro Monat, multipliziert sie mit zwölf und mit dem durchschnittlichen Vertragswert und erhält so Ihren jährlich unterzeichneten Wert. Darauf wendet er einen illustrativen Risikofaktor an, der von Ihrer Signaturmethode abhängt. Einfache elektronische Signaturen erhalten einen höheren Faktor als handschriftliche. Qualifizierte Signaturen ergeben null. Alle Zahlen sind illustrativ und keine Rechts- oder Finanzberatung.
Ist eine einfache elektronische Signatur rechtsgültig?
Eine einfache elektronische Signatur kann für viele alltägliche Vereinbarungen gültig sein. Bei Dokumenten mit Formvorschrift oder hohem Streitrisiko hat sie jedoch möglicherweise nicht dasselbe Gewicht wie eine qualifizierte elektronische Signatur. Nach eIDAS hat nur die qualifizierte elektronische Signatur die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)?
Eine qualifizierte elektronische Signatur wird mit einem qualifizierten Zertifikat eines akkreditierten Qualified Trust Service Provider nach eIDAS Artikel 25 oder ZertES erstellt. Sie ist die einzige Signaturart, die der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist, und erfüllt nach Schweizer Recht die Anforderung von OR Art. 14 Abs. 2bis.
Beseitigt qualifiziertes Signieren jedes Risiko?
Es beseitigt die Frage der Signaturgültigkeit, indem Ihre Unterschrift der handschriftlichen gleichgestellt wird. Ein unabhängiger Zeitstempel und ein Existenznachweis pro Dokument bleiben trotzdem sinnvoll, damit Sie auch belegen können, wann eine Version bestand und dass sie danach nicht verändert wurde.