
Vergleich der führenden EU-gelisteten qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter für eIDAS-QES-Konformität. Warum die QTSP-Wahl für die rechtliche Anerkennung entscheidend ist und wie Swisscom und Swiss Trust Layer sowohl den CH- als auch den EU-Markt abdecken.
Im September 2024 stellte eine Zuercher Anwaltskanzlei, die grenzueberschreitende Vertraege fuer eine schweizerisch-deutsche Unternehmensgruppe verwaltete, mitten in einem Schiedsverfahren fest, dass die Plattform, die sie seit zwei Jahren zur Einholung von Fuehrungskraeftesignaturen einsetzte, kein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter im Sinne von eIDAS war. Bei den Signaturen handelte es sich um fortgeschrittene elektronische Signaturen, keine qualifizierten. Gemaess eIDAS Art. 25 Abs. 2 kommt nur einer qualifizierten elektronischen Signatur die Rechtsvermutung der Gleichwertigkeit mit einer eigenhaendigen Unterschrift zugute. Das Schiedsgericht akzeptierte die Vertraege als Beweismittel, legte jedoch der schweizerischen Seite die Beweislast fuer deren Echtheit auf. Was eine einfache Verfahrensfrage haette sein sollen, wurde zu einer dreimonatigen forensischen Uebung. Die Wahl des QTSP ist keine Beschaffungsformalitaet. Sie ist eine Entscheidung ueber rechtliche Infrastruktur.
Dieser Leitfaden vergleicht die fuehrenden Qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter fuer die eIDAS-Konformitaet im Jahr 2026 und erklaert, warum die Partnerschaft von Swiss Trust Layer mit Swisscom Trust Services sowohl die Schweizer (ZertES) als auch die EU-Anforderungen (eIDAS) mit einer einzigen Integration abdeckt.
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