
Wie die eIDAS-Verordnung 910/2014 digitale Vertrauensdienste für Unternehmen in der EU definiert — qualifizierte Signaturen, Siegel, Zeitstempel und ihre rechtliche Wirkung in 27 Mitgliedstaaten.
Im Februar 2025 vertrat eine Genfer IP-Kanzlei ein Schweizer Softwareunternehmen in einem grenzüberschreitenden Patentstreit. Ein deutsches Unternehmen hatte ein Gebrauchsmuster drei Wochen nach der ersten internen Design-Besprechung des Schweizer Unternehmens angemeldet. Das Problem: das Schweizer Unternehmen konnte das frühere Datum nicht nachweisen. Kein qualifizierter Zeitstempel, kein gerichtsverwertbarer Nachweis. Der Fall wurde für EUR 310.000 verglichen, bezahlt vom Schweizer Unternehmen, dessen Anwälte keine gesetzliche Vermutung geltend machen konnten.
Die eIDAS-Verordnung (EU Nr. 910/2014) ist das rechtliche Rückgrat des digitalen Vertrauens in der Europäischen Union. Für jede Kanzlei oder jedes Unternehmen, das digital über EU-Grenzen hinweg tätig ist, ist das Verständnis von eIDAS keine Option. Sie bestimmt, welche digitalen Transaktionen Rechtswirkung haben und welche vor Gericht angefochten werden können.
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