
DocuSign bietet fortgeschrittene elektronische Signaturen – ist jedoch kein EU-QTSP. Diese rechtliche Unterscheidung entscheidet darüber, ob Ihr Dokumentzeitstempel eine gesetzliche Vermutung vor EU-Gerichten genießt.
Im Februar 2025 stellte der IP-Anwalt einer Amsterdamer Softwarefirma fest, dass ein Mitbewerber ein europaisches Patent auf eine Datenbankindexierungsmethode angemeldet hatte, die das Unternehmen achtzehn Monate zuvor intern entwickelt hatte. Das Unternehmen verfugte uber DocuSign-Nachweise zu signierten Code-Review-Sitzungen und internen Genehmigungsworkflows. Der Prufer des Europaischen Patentamts stellte eine konkrete Frage: Konnte das Unternehmen nachweisen, dass die Methode zu einem genauen Zeitpunkt vor dem Anmeldedatum des Mitbewerbers existierte, mit rechtlicher Vermutungswirkung in einem EPA-Verfahren? DocuSign-Zeitstempel der Audit-Trail-Protokolle sind nicht von einem QTSP ausgestellt. Das Unternehmen konnte dies nicht.
DocuSign ist die fuhrende Plattform fur elektronische Signaturen weltweit, aber kein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) im Sinne von eIDAS. Dieser Unterschied entscheidet daruber, ob ein unterzeichnetes Dokument vor EU-Gerichten eine Vermutungswirkung entfaltet oder ob zusatzliche Beweise fur seine Zulassung als Beweismittel erforderlich sind.
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