
In der Schweiz entsteht das Urheberrecht automatisch bei der Schaffung eines Werkes gemäss URG SR 231.1 — ohne Registrierung. Doch automatischer Schutz ist nur so stark wie Ihr Nachweis des Entstehungszeitpunkts. So erstellen Sie gerichtsverwertbare Beweise.
Im Februar 2025 lieferte ein Berner Komponist namens Marc Hurter einen Auftrags-Filmton an eine Produktionsfirma. Drei Monate spater verwendete der Regisseur sechs der Themen in einer zweiten Produktion ohne neuen Lizenzvertrag oder Quellenangabe. Marc hatte die Audiodateien, eine E-Mail-Kette aus der ursprunglichen Beauftragung und einen Projektordner mit 18 Monaten Versionsgeschichte. Die Anwalte der Produktionsfirma argumentierten, die Themen seien zu generisch, um als Originalwerke zu gelten. Marc hatte keinen zertifizierten Erstellungszeitpunkt.
Die Schweiz operiert unter einem der kreaturfreundlichsten Urheberrechtssysteme der Welt: Der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch im Moment der Schaffung eines Werkes. Es gibt keine Registrierungsbehorde, keine Antragsgebühr, kein einzureichendes Zertifikat. Doch dieser automatische Schutz birgt eine entscheidende Schwache: Er ist nur so stark wie die Fahigkeit des Urhebers, den Zeitpunkt seiner Werkschaffung zu beweisen.
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