
Unter eIDAS und ZertES haben elektronische Signaturen und Siegel unterschiedliche Rechtswirkungen. Dieser Leitfaden erklärt, welches Instrument Sie für den IP-Schutz bzw. die Vertragsunterzeichnung benötigen.
Im Februar 2025 verwendete der CTO eines Zürcher Zahlungsdienstleisters DocuSign, um eine Geheimhaltungsvereinbarung mit einem externen Spezialisten zu unterzeichnen, bevor er den Authentifizierungsalgorithmus des Unternehmens weitergab. Das Projekt wurde abgeliefert. Neun Monate später hatte der Auftragnehmer ein nahezu identisches Produkt registriert. Die Anwälte des Startups stellten zwei Fragen: War die Geheimhaltungsvereinbarung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgeführt worden oder nur mit einer fortgeschrittenen? Und war der Algorithmus vor der Weitergabe mit einem qualifizierten Zeitstempel gesiegelt worden? Die Antwort auf beide Fragen war nein.
Der Unterschied zwischen diesen Instrumenten ergibt sich aus der eIDAS-Verordnung EU 910/2014 und dem Schweizer ZertES SR 943.03. Elektronische Signaturen und elektronische Siegel sind rechtlich unterschiedliche Instrumente mit unterschiedlichen Zwecken und Rechtswirkungen, die auf unterschiedlichen technischen Anforderungen beruhen. Wer das falsche Instrument wählt, riskiert Dokumentation, die rechtlich unzureichend oder unnötig komplex ist.
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