
eIDAS qualifiziert drei Vertrauensdienste: elektronische Signatur (Art. 25), Siegel (Art. 35) und Zeitstempel (Art. 41). Jeder dient einem anderen rechtlichen Zweck — erfahren Sie, welchen Ihr Unternehmen benötigt.
eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 definiert drei qualifizierte Vertrauensdienste für den Dokumentenschutz: qualifizierte elektronische Signatur (Art. 25), qualifiziertes elektronisches Siegel (Art. 35) und qualifizierter elektronischer Zeitstempel (Art. 41). Jeder Dienst erfüllt einen anderen rechtlichen Zweck. Die falsche Wahl bedeutet, dass der benötigte Rechtsschutz im Streitfall möglicherweise nicht greift.
Die qualifizierte elektronische Signatur wird ausschließlich natürlichen Personen nach verifizierter Identitätsprüfung ausgestellt. Sie begründet die gesetzliche Vermutung, dass der Unterzeichner das Dokument signiert hat und die Daten seit der Signierung unverändert geblieben sind (Art. 25(2)).
Das qualifizierte elektronische Siegel wird juristischen Personen — Unternehmen und Organisationen — ausgestellt (Art. 35). Es begründet die Vermutung der Datenintegrität und des Ursprungs beim siegelnden Unternehmen (Art. 35(2)). Es eignet sich für den IP-Schutz, die Versiegelung großer Dokumentenmengen und automatisierte Workflows.
Der qualifizierte elektronische Zeitstempel bindet einen Zeitpunkt an Dokumentendaten (Art. 41). Er begründet die gesetzliche Vermutung der zeitlichen Genauigkeit und Datenintegrität — entscheidend für den Nachweis des Entstehungsdatums bei IP-Streitigkeiten und Gerichtsverfahren.
Swiss Trust Layer stellt qualifizierte elektronische Siegel und Zeitstempel über Swisscom Trust Services aus — akkreditiert unter EU eIDAS und Schweizer ZertES SR 943.03. Ab CHF 5 pro Dokument. Verifizierung unter verify.swisstrustlayer.com.
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