Im Januar 2025 lieferte eine Hamburger Softwareagentur eine vollständige SaaS-Logistikplattform an einen Frankfurter Kunden. Sechs Monate später kündigte der Kunde den Vertrag, rebrandete das Produkt und startete es selbstständig. Ihre Rechtsposition: Der Kernalgorithmus sei eine frühere Erfindung des Kunden, kein Auftragswerk. Die Agentur hatte Git-Commit-Protokolle, Slack-Nachrichten und interne Wiki-Einträge. Das Urteil ihres IP-Anwalts: Ohne einen qualifizierten Zeitstempel würde selbst ein mäßig strittiger Fall mindestens EUR 80.000 kosten, ohne garantierten Ausgang. Der durchschnittliche IP-Verletzungsstreit in der EU beläuft sich laut EUIPO-Daten 2023 auf EUR 250.000 bis EUR 1,2 Millionen.
Dieser Leitfaden erklärt, wie das deutsche Urheberrecht tatsächlich funktioniert, wo es Lücken hinterlässt und wie EU-regulierte elektronische Zeitstempel gemäß eIDAS die Lücke schließen, die das Urheberrechtsgesetz (UrhG) offenlässt, und deutschen Unternehmen gerichtsfertige Nachweise über das Erstellungsdatum ohne Registrierungsgebühren oder rechtliche Verzögerungen bieten.